zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 59 SICHERUNG DES SEGELFLUGGELÄNDES Für die Sicherung von Segelfluggeländen ist § 46 Abs. 1 und 2 sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Sicherungsmaßnahmen auch auf Teile des Segelfluggeländes und auf ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 1 ANTRAG AUF ZULASSUNG EINES PFLANZENSCHUTZMITTELS (1) Das Antragsformular für die Beantragung der 1. Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 51A SEITLICHE KENNTLICHMACHUNG (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DREIUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (23. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 6 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 60 ANZUWENDENDE VORSCHRIFTEN Für die Genehmigung wesentlicher Erweiterungen oder Änderungen der Anlage oder des Betriebes des Segelfluggeländes sind § 44 Abs. 1 sowie § 57 Abs. 3, für die Aufsicht § 47 Abs. ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 2 UNTERSUCHUNGEN (1) Die Untersuchungen, die zur Prüfung der Wirksamkeit eines Pflanzenschutzmittels durchzuführen sind, müssen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 51B UMRISSLEUCHTEN (1) Umrissleuchten sind Leuchten, die die Breite über alles eines Fahrzeugs deutlich anzeigen. Sie sollen bei bestimmten Fahrzeugen die Begrenzungs- und Schlussleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DREIUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (23. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) SCHLUßFORMEL Der Bundesminister für Verkehr * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 61 GENEHMIGUNGSBEHÖRDE, ZULASSUNGSBEHÖRDE (1) Die Betriebsgenehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen nach der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 3 ANTRAG AUF AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS VON ZULASSUNGEN AUF GERINGFÜGIGE VERWENDUNGEN NACH ARTIKEL 51 DER VERORDNUNG (EG ...