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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 351 - 360 von 582 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 70 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 70 PREISBEMESSUNG NACH DEM UNGETEILTEN BODENWERT (1) Der Kaufpreis ist nach dem ungeteilten Bodenwert zu bemessen, wenn die Nutzung des Grundstücks ...
§ 56 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 56  (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
§ 6 ErholNutzG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEREINIGUNG DER IM BEITRITTSGEBIET ZU ERHOLUNGSZWECKEN VERLIEHENEN NUTZUNGSRECHTE (ERHOLUNGSNUTZUNGSRECHTSGESETZ - ERHOLNUTZG) § 6 DAUER DES ERBBAURECHTS Die Dauer des Erbbaurechts beträgt vom Vertragsabschluß an 30 Jahre. * zum Seitenanfang ...
§ 10 BGSVVermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 10  (1) Der Erlös aus dem Gesamthandsvermögen steht jedem der drei Zweige der Sozialversicherung zu einem Drittel zu. Die Aufteilung des jeweiligen Drittels auf die Gesamthänder ...
§ 71 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 71 NACHZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN (1) Der Grundstückseigentümer kann im Falle des Verkaufs zum regelmäßigen Preis (§ 68) verlangen, daß sich der Nutzer ...
§ 57 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 57 VORKAUFSRECHT DES NUTZERS (1) Der Nutzer ist zum Vorkauf berechtigt, wenn das Grundstück erstmals an einen Dritten ...
§ 7 ErholNutzG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEREINIGUNG DER IM BEITRITTSGEBIET ZU ERHOLUNGSZWECKEN VERLIEHENEN NUTZUNGSRECHTE (ERHOLUNGSNUTZUNGSRECHTSGESETZ - ERHOLNUTZG) § 7 ZULÄSSIGE NUTZUNG, HEIMFALLANSPRUCH (1) Der Grundstückseigentümer kann eine Vereinbarung im Erbbaurechtsvertrag ...
§ 11 BGSVVermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 11 VERTRETUNGSBEFUGNIS (1) Der Geschäftsführer der Überleitungsanstalt Sozialversicherung oder eine von ihm zu ermächtigende Person sind bis zu einer Übertragung gemäß ...
§ 72 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 72 AUSGLEICH WEGEN ABWEICHENDER GRUNDSTÜCKSGRÖßE (1) Jeder Beteiligte kann verlangen, daß sich der andere Teil ihm gegenüber verpflichtet, eine Ausgleichszahlung ...
§ 8 ErholNutzG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEREINIGUNG DER IM BEITRITTSGEBIET ZU ERHOLUNGSZWECKEN VERLIEHENEN NUTZUNGSRECHTE (ERHOLUNGSNUTZUNGSRECHTSGESETZ - ERHOLNUTZG) § 8 ANWENDBARKEIT DES SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZES Auf die nach diesem Gesetz zu bestellenden Erbbaurechte finden im ...
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