zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 110C BEFUGNISSE DES VERDECKTEN ERMITTLERS Verdeckte Ermittler dürfen unter Verwendung ihrer Legende eine Wohnung mit dem Einverständnis des Berechtigten betreten. Das Einverständnis darf nicht durch ein über die Nutzung der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DER FAHRBERECHTIGUNG AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 11 REGELMÄßIGE UND ANLASSBEZOGENE ÜBERPRÜFUNGEN UND UNTERSUCHUNGEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 110D BESONDERES VERFAHREN BEI EINSÄTZEN ZUR ERMITTLUNG VON STRAFTATEN NACH DEN §§ 176E UND 184B DES STRAFGESETZBUCHES Einsätze, bei denen entsprechend § 176e Absatz 5 oder § 184b Absatz 6 des Strafgesetzbuches Handlungen im ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DER FAHRBERECHTIGUNG AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 12 ÜBERWACHUNG DER TRIEBFAHRZEUGFÜHRER; UNTERRICHTUNGSPFLICHTEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 111 ERRICHTUNG VON KONTROLLSTELLEN AN ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN ORTEN (1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß eine Straftat nach § 89a oder § 89c Absatz 1 bis 4 und 8 des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DER FAHRBERECHTIGUNG AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 13 BEENDIGUNG ODER WECHSEL DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 111A VORLÄUFIGE ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS (1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DER FAHRBERECHTIGUNG AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 14 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ANERKENNUNG ALS AUSBILDER ODER ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 111B BESCHLAGNAHME ZUR SICHERUNG DER EINZIEHUNG ODER UNBRAUCHBARMACHUNG (1) Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung oder Unbrauchbarmachung eines Gegenstandes vorliegen, so kann er zur Sicherung der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DER FAHRBERECHTIGUNG AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 14A ANTRAG AUF ANERKENNUNG ALS AUSBILDER ODER ALS AUSBILDUNGSSTELLE ...