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Verwaltungsstelle:Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 8. für die in § 1 Nr. 8 genannte Verwaltungsstelle:Das Bundesministerium der Justiz 9. für die in § 1 Nr. 9 genannte Verwaltungsstelle:Der Bundesminister für Vertriebene. (2) Das Bundesministerium der Finanzen kann die Regelung von ...
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der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht die Erteilung der Erlaubnis nach Satz 1 im Bundesgesetzblatt bekannt ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESNOTARORDNUNG (BNOTO) § 36 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZU AKTEN UND VERZEICHNISSEN (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen zu treffen über die vom Notar zu führenden ...
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vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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, 3. Artikel 6 des Haager Kindesentführungsübereinkommens, 4. Artikel 2 des Europäischen Sorgerechtsübereinkommensist das Bundesamt für Justiz. Dieses ist auch nationale Behörde nach Artikel 15 Satz 2 des Europäischen Adoptionsübereinkommens. (2) Die Verfahren der Zentralen Behörde und der nationalen ...
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ZUR EINFÜHRUNG VON VORDRUCKEN FÜR DAS MAHNVERFAHREN BEI GERICHTEN, DIE DAS VERFAHREN MASCHINELL BEARBEITEN SCHLUßFORMEL Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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dieser Verordnung. (6) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur evaluiert gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die in Absatz 3 Nummer 7, 8 und 11 enthaltenen Bestimmungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in entsprechend geschützten Gebieten ...
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, der durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3392) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *