zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KOSTENVERORDNUNG FÜR DEN GÜTERKRAFTVERKEHR ANLAGE (ZU § 1 ABS. 1) GEBÜHRENVERZEICHNIS (Fundstelle: BGBl. I 2004, 2709 - 2710; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Lfd. Nr. Gebührenpflichtige Amtshandlung Gebühr in Euro 1 Erlaubnis-/Lizenzpflichtiger ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESWASSERSTRAßENGESETZ (WASTRG) § 39 RECHTSWEG (1) Wegen der Festsetzung der Entschädigung können die Beteiligten binnen einer Frist von drei Monaten nach Zustellung des Bescheides Klage vor den ordentlichen Gerichten erheben. Diese Frist ist eine ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBERGGESETZ (BBERGG) § 160 ENTEIGNUNG ALTER RECHTE UND VERTRÄGE (1) Die nach § 149 aufrechterhaltenen Rechte und Verträge können durch die zuständige Behörde gegen Entschädigung ganz oder teilweise aufgehoben werden, soweit von dem Fortbestand dieser ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON INTEGRATIONSKURSEN FÜR AUSLÄNDER UND SPÄTAUSSIEDLER (INTEGRATIONSKURSVERORDNUNG - INTV) § 20B WIDERRUF UND ERLÖSCHEN DER ZULASSUNG (1) Die Zulassung soll mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn ihre Voraussetzungen ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANFORDERUNGEN AN DIE ZULASSUNG VON KLASSIFIZIERUNGSUNTERNEHMEN UND KLASSIFIZIERERN FÜR SCHLACHTKÖRPER VON RINDERN, SCHWEINEN UND SCHAFEN (2. FLEISCHGESETZ-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - 2. FLGDV) § 1 ANTRAG AUF ZULASSUNG ALS KLASSIFIZIERUNGSUNTERNEHMEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NETZAUSBAUBESCHLEUNIGUNGSGESETZ ÜBERTRAGUNGSNETZ (NABEG) § 15 BINDUNGSWIRKUNG DER BUNDESFACHPLANUNG (1) Die Entscheidung nach § 12 ist für die Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. verbindlich. Bundesfachplanungen haben grundsätzlich Vorrang vor nachfolgenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM GESETZ ÜBER DEN AMATEURFUNK (AMATEURFUNKVERORDNUNG - AFUV) § 13 FERNBEDIENTE ODER AUTOMATISCH ARBEITENDE AMATEURFUNKSTELLEN (1) Der Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle bedarf einer gesonderten Rufzeichenzuteilung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 34 INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT (1) Die zuständige Bundesoberbehörde hat im Bundesanzeiger bekannt zu machen: 1. die Erteilung und Verlängerung einer Zulassung, 2. die Rücknahme ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EISENBAHNREGULIERUNGSGESETZ (EREGG) § 46 VERFAHREN ZUR GENEHMIGUNG DER ENTGELTE UND DER ENTGELTGRUNDSÄTZE (1) Die Genehmigung der Entgelte ist mindestens sechs Monate vor Ablauf der in § 51 Absatz 1 Satz 2 bestimmten Frist für die Stellung von Anträgen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEHRPFLICHTGESETZ (WPFLG) § 14 WEHRERSATZBEHÖRDEN (1) Die Aufgaben des Wehrersatzwesens mit Ausnahme der Erfassung werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und folgenden, dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehenden Behörden der Bundeswehrverwaltung ...