zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEHRDISZIPLINARORDNUNG (WDO) § 88 VERHANDLUNGSUNFÄHIGKEIT ODER ABWESENHEIT DER SOLDATIN ODER DES SOLDATEN BEI GERICHTLICHEN DISZIPLINARVERFAHREN (1) Der Einleitung oder Fortsetzung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens steht nicht entgegen, dass die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 21 SONDERURLAUB AUS PERSÖNLICHEN ANLÄSSEN (1) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist wie ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE REGISTRIERUNG HOMÖOPATHISCHER TIERARZNEIMITTEL (HOMÖOPATHISCHE TIERARZNEIMITTEL-REGISTRIERUNGSVERORDNUNG - HOMTAMREGV) § 6 RÜCKNAHME, WIDERRUF UND RUHEN EINER REGISTRIERUNG (1) Die Registrierung eines homöopathischen Tierarzneimittels ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON IN DER PROSTITUTION TÄTIGEN PERSONEN (PROSTITUIERTENSCHUTZGESETZ - PROSTSCHG) § 23 RÜCKNAHME UND WIDERRUF DER ERLAUBNIS UND DER STELLVERTRETUNGSERLAUBNIS (1) Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN EINE NACHHALTIGE HERSTELLUNG VON BIOMASSE ZUR STROMERZEUGUNG (BIOMASSESTROM-NACHHALTIGKEITSVERORDNUNG - BIOST-NACHV) § 51 VERFAHREN VOR DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE Die Amtssprache ist deutsch. Alle Anträge, die bei der zuständigen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERHEBUNG VON STRECKENBEZOGENEN GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG VON BUNDESAUTOBAHNEN UND BUNDESSTRAßEN (BUNDESFERNSTRAßENMAUTGESETZ - BFSTRMG) § 8A BEKANNTGABE VON VERWALTUNGSAKTEN IM AUSLAND Ergänzend zu § 41 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BEWIRTSCHAFTUNG VON GEWERBLICHEN SIEDLUNGSABFÄLLEN UND VON BESTIMMTEN BAU- UND ABBRUCHABFÄLLEN 1 (GEWERBEABFALLVERORDNUNG - GEWABFV) § 11 FREMDKONTROLLE BEI VORBEHANDLUNGSANLAGEN (1) Betreiber von Vorbehandlungsanlagen haben für jedes ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KOSTENVERORDNUNG FÜR DEN GÜTERKRAFTVERKEHR ANLAGE (ZU § 1 ABS. 1) GEBÜHRENVERZEICHNIS (Fundstelle: BGBl. I 2004, 2709 - 2710; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Lfd. Nr. Gebührenpflichtige Amtshandlung Gebühr in Euro 1 Erlaubnis-/Lizenzpflichtiger ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 18 WIDERRUF DER ERLAUBNIS UND DER BEWILLIGUNG (1) Die Erlaubnis ist widerruflich. (2) Die Bewilligung darf aus den in § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS FAHRLEHRERWESEN (FAHRLEHRERGESETZ - FAHRLG) § 5 ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER FAHRLEHRERLAUBNIS BEI INHABERN EINES BEFÄHIGUNGSNACHWEISES AUS EINEM ANDEREN STAAT NACH § 3 (1) In dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 3 hat der ...