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Trefferliste für 'stpo'

Dokument 381 - 390 von 741 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 393 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 393 TOD DES PRIVATKLÄGERS (1) Der Tod des Privatklägers hat die Einstellung des Verfahrens zur Folge. (2) Die Privatklage kann jedoch nach dem Tode des Klägers von den nach § 374 Abs. 2 zur Erhebung der Privatklage Berechtigten ...
§ 459n StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 459N ZAHLUNGEN AUF WERTERSATZEINZIEHUNG Leistet derjenige, gegen den sich die Anordnung richtet, Zahlungen auf die Anordnung der Einziehung des Wertersatzes nach den §§ 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch ...
§ 20 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 20 UNTERSUCHUNGSHANDLUNGEN EINES UNZUSTÄNDIGEN GERICHTS Die einzelnen Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts sind nicht schon dieser Unzuständigkeit wegen ungültig. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 95a StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 95A ZURÜCKSTELLUNG DER BENACHRICHTIGUNG DES BESCHULDIGTEN; OFFENBARUNGSVERBOT (1) Bei der gerichtlichen Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme eines Gegenstandes, den eine nicht beschuldigte Person im Gewahrsam hat, kann ...
§ 138 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 138 WAHLVERTEIDIGER (1) Zu Verteidigern können Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden. (2) Andere Personen können nur ...
§ 215 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 215 ZUSTELLUNG DES ERÖFFNUNGSBESCHLUSSES Der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zuzustellen. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 207 Abs. 3 für die nachgereichte ...
§ 303 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 303 ZUSTIMMUNGSERFORDERNIS BEI ZURÜCKNAHME Wenn die Entscheidung über das Rechtsmittel auf Grund mündlicher Verhandlung stattzufinden hat, so kann die Zurücknahme nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung des Gegners ...
§ 394 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 394 BEKANNTMACHUNG AN DEN BESCHULDIGTEN Die Zurücknahme der Privatklage und der Tod des Privatklägers sowie die Fortsetzung der Privatklage sind dem Beschuldigten bekanntzumachen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 459o StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 459O EINWENDUNGEN GEGEN VOLLSTRECKUNGSRECHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN Über Einwendungen gegen die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde nach den §§ 459a, 459c, 459e sowie 459g bis 459m entscheidet das Gericht. * zum Seitenanfang ...
§ 21 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 21 BEFUGNISSE BEI GEFAHR IM VERZUG Ein unzuständiges Gericht hat sich den innerhalb seines Bezirks vorzunehmenden Untersuchungshandlungen zu unterziehen, bei denen Gefahr im Verzug ist. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
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