zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ASPHALTBAUER (ASPHALTBAUER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - ASPHAUSBV) § 4 GLIEDERUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Berufsausbildung im ersten Ausbildungsjahr ist wie folgt zu gliedern: 1. berufliche Grundbildung in überbetrieblichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLORISTEN UND ZUR FLORISTIN * (FLORISTEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - FLORISTAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR DIGITALISIERUNGSMANAGEMENT UND ZUR KAUFFRAU FÜR DIGITALISIERUNGSMANAGEMENT* (DIGITALISIERUNGSMANAGEMENT-KAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - DIGIMANKFLAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BRAUER UND MÄLZER UND ZUR BRAUERIN UND MÄLZERIN* (BRAUER- UND MÄLZERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BRAUMÄAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MALER UND LACKIERER UND ZUR MALERIN UND LACKIERERIN (MALER- UND LACKIERERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - MALERLACKAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GERÜSTBAUER/ZUR GERÜSTBAUERIN § 3 BERUFSAUSBILDUNG IN ÜBERBETRIEBLICHEN AUSBILDUNGSSTÄTTEN (1) Die Berufsausbildung ist entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage) während einer Dauer von 25 Wochen wie folgt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GEIGENBAUER UND ZUR GEIGENBAUERIN* (GEIGENBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - GBAUSV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG IM HOLZ- UND BAUTENSCHUTZGEWERBE ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG IM HOLZ- UND BAUTENSCHUTZGEWERBE (Fundstelle: BGBl. I 2007, 617 - 627) Teil I: Berufsausbildung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM INFORMATIONSELEKTRONIKER UND ZUR INFORMATIONSELEKTRONIKERIN* (INFORMATIONSELEKTRONIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - INFOELEKAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ZAHNTECHNIKER UND ZUR ZAHNTECHNIKERIN* (ZAHNTECHNIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ZAHNTECHAUSBV) § 4 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die ...