, umso höher die Genauigkeit.



... 1. Juli 2009 gültigen Fassung wird die nächsthöhere Stufe zu dem Zeitpunkt erreicht, zu dem die nächsthöhere Lebensaltersstufe nach § 38 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 30. Juni 2009 geltenden Fassung erreicht worden wäre. Mit diesem Aufstieg beginnt die maßgebende Erfahrungszeit nach ...



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... AN HOCHSCHULEN, HOCHSCHULDOZENTEN, OBERASSISTENTEN, OBERINGENIEURE, WISSENSCHAFTLICHE UND KÜNSTLERISCHE ASSISTENTEN MIT BEZÜGEN NACH § 77 ABS. 2 DES BUNDESBESOLDUNGSGESETZES SOWIE PROFESSOREN UND HAUPTBERUFLICHE LEITER UND MITGLIEDER VON LEITUNGSGREMIEN AN HOCHSCHULEN MIT BEZÜGEN NACH DER BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG ...



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