zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ EINGANGSFORMEL Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 1 GRUNDKAPITAL (1) § 6 des Aktiengesetzes gilt nicht für Aktiengesellschaften, deren Grundkapital und Aktien beim Inkrafttreten des Aktiengesetzes nicht auf einen Nennbetrag in Deutscher Mark lauten, sowie für Aktiengesellschaften ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 2 MINDESTNENNBETRAG DES GRUNDKAPITALS Für Aktiengesellschaften, die vor dem 1. Januar 1999 in das Handelsregister eingetragen oder zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet worden sind, bleibt der bis dahin ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 3 MINDESTNENNBETRAG DER AKTIEN (1) Aktien dürfen nur noch nach § 8 des Aktiengesetzes ausgegeben werden. (2) Aktien einer Gesellschaft, die vor dem 1. Januar 1999 in das Handelsregister eingetragen oder zur Eintragung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 4 VERFAHREN DER UMSTELLUNG AUF DEN EURO (1) Über die Umstellung des Grundkapitals und der Aktiennennbeträge sowie weiterer satzungsmäßiger Betragsangaben auf Euro zu dem gemäß Artikel 109l Abs. 4 Satz 1 des EG-Vertrages ...
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