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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2022)
§ 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen

An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.