Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2022) § 18Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.