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Trefferliste für 'sonderurlaub'
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- § 4 SUrlV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN SONDERURLAUB FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE SOWIE FÜR RICHTERINNEN UND RICHTER DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 4 DAUER Die in den folgenden Vorschriften bestimmte Urlaubsdauer verlängert sich um erforderliche
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- § 12 WDO - Einzelnorm



... eine Anerkennung im Tagesbefehl. (2) Es können gewähren 1. Disziplinarvorgesetzte mit der Disziplinarbefugnis nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Sonderurlaub bis zu fünf Arbeitstagen, 2. Disziplinarvorgesetzte mit der Disziplinarbefugnis nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Sonderurlaub bis zu sieben ...
- § 15 StVollzG - Einzelnorm



... (§ 10) verlegt werden, wenn dies der Vorbereitung der Entlassung dient. (3) Innerhalb von drei Monaten vor der Entlassung kann zu deren Vorbereitung Sonderurlaub bis zu einer Woche gewährt werden. § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 5 und § 14 gelten entsprechend. (4) Freigängern (§ 11 Abs. 1 Nr. 1) kann innerhalb ...
- § 11 PatAnwAPrV - Einzelnorm



... . (5) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei beruflichen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen, kann auf schriftlichen Antrag Sonderurlaub von regelmäßig bis zu einem Jahr gewährt werden. § 8 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. (6) Sonderurlaub wird auf die Ausbildungszeit nicht angerechnet, es sei ...
- § 4 PostPersRG - Einzelnorm



... (1) Die berufliche Tätigkeit der Beamten gilt als Dienst. (2) Beamten, die bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind, kann auf Antrag Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung gewährt werden 1. zur Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit bei einem Postnachfolgeunternehmen oder bei einem Unternehmen ...
- § 9 SUV - Einzelnorm



... UND SOLDATEN (SOLDATINNEN- UND SOLDATENURLAUBSVERORDNUNG - SUV) § 9 ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN FÜR BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTE Für den Sonderurlaub der Soldatinnen und Soldaten gelten die Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte entsprechend, sofern sich aus den folgenden Vorschriften ...
- § 124 StVollzG - Einzelnorm



... - STVOLLZG) § 124 URLAUB ZUR VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG (1) Der Anstaltsleiter kann dem Gefangenen zur Vorbereitung der Entlassung Sonderurlaub bis zu sechs Monaten gewähren. § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 5 gelten entsprechend. (2) Dem Beurlaubten sollen für den Urlaub Weisungen erteilt werden. Er kann ...
- § 83 ZDG - Einzelnorm



... und keinen Antrag nach Absatz 3 gestellt haben, sind spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2011 zu entlassen. Ihnen wird ab dem 16. Dezember 2011 Sonderurlaub gewährt. (5) Wer nach dem 30. Juni 2011 Zivildienst leistet, gilt sozialversicherungsrechtlich als Person, die auf Grund gesetzlicher Pflicht ...
- SUV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



... zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit § 7 Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit § 8 Auslandsverwendung Zweiter Abschnitt Sonderurlaub § 9 Anwendung der Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte § 10 Sachbezüge § 11 Urlaub der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen ...
- § 134 StVollzG - Einzelnorm



... (STRAFVOLLZUGSGESETZ - STVOLLZG) § 134 ENTLASSUNGSVORBEREITUNG Um die Entlassung zu erproben und vorzubereiten, kann der Vollzug gelockert und Sonderurlaub bis zu einem Monat gewährt werden. Bei Untergebrachten in einer sozialtherapeutischen Anstalt bleibt § 124 unberührt. * zum Seitenanfang * Impressum ...
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