zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHEN ANGESTELLTEN UND ZUR PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHEN ANGESTELLTEN*) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHEN ANGESTELLTEN UND ZUR PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHEN ANGESTELLTEN*) § 4 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FIGURENKERAMFORMER/ZUR FIGURENKERAMFORMERIN ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FIGURENKERAMFORMER/ZUR FIGURENKERAMFORMERIN (Fundstelle: BGBl. I 1995, 100 - 102) Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FERTIGUNGSMECHANIKER UND ZUR FERTIGUNGSMECHANIKERIN* § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUTOMATENFACHMANN UND ZUR AUTOMATENFACHFRAU* (AUTOMATENFACHMANNAUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUTOMAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUTOMATENFACHMANN UND ZUR AUTOMATENFACHFRAU ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FERTIGUNGSMECHANIKER UND ZUR FERTIGUNGSMECHANIKERIN* § 4 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR SERVICEKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT *) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert zwei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR SERVICEKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT *) § 4 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM CHIRURGIEMECHANIKER/ZUR CHIRURGIEMECHANIKERIN (CHIRURGIEMECHANIKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - CHIRURGMAUSBV) § 3 BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG UND ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR SERVICEKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT *) ANLAGE (ZU § 3) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR SERVICEKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT (Fundstelle: BGBl. I 2008, 943 - 946) Abschnitt A: Berufsprofilgebende ...