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Bewertungen als numerische Notenwerte und Noten hervorgehen. Der Bescheid ergeht in Schriftform oder als elektronischer Bescheid in den nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zugelassenen Formen des elektronischen Schriftformersatzes. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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