, umso höher die Genauigkeit.



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... SPORTBOOTEN SOWIE DEREN BENUTZUNG AUF DEN BINNENSCHIFFFAHRTSSTRAßEN (BINNENSCHIFFFAHRT-SPORTBOOTVERMIETUNGSVERORDNUNG - BINSCH-SPORTBOOTVERMV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ANZUWENDENDE VORSCHRIFTEN (1) Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Betriebsstätte:Geschäftsstelle des Unternehmens, das an einer Binnenschifffahrtsstraße ...



... UND KENNZEICHNUNG VON FLEISCH VON WENIGER ALS ZWÖLF MONATE ALTEN RINDERN (RINDFLEISCHETIKETTIERUNGSVERORDNUNG - RIFLETIKETTV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung sind: 1. verpflichtende Angaben: Angaben nach Artikel 13 Absatz 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen ...



... DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GOLD- UND SILBERSCHMIED UND ZUR GOLD- UND SILBERSCHMIEDIN * (GOLD- UND SILBERSCHMIED-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - GOSIAUSBV) § 3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind 1. Schmuck, aus Metallen bestehende Gegenstände, die zur Verschönerung oder zur Zierde am ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES TIERZUCHTGESETZES 1 , 2 (TIERZUCHTDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - TIERZDV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist 1. eine Besamungsstation ein amtlich zugelassener Zuchtmaterialbetrieb im Sinne des § 2 Nummer 7 des Tierzuchtgesetzes ...



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN UNMITTELBAREN ZWANG BEI AUSÜBUNG ÖFFENTLICHER GEWALT DURCH VOLLZUGSBEAMTE DES BUNDES (UZWG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen. (2) ...



... DIE ELEKTRONISCHE ABGABE VON MELDUNGEN FÜR SCHIFFE IM SEEVERKEHR ÜBER DAS ZENTRALE MELDEPORTAL DES BUNDES (SEESCHIFFFAHRT-MELDEPORTAL-GESETZ) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. elektronische Abgabe die Übertragung einer zu meldenden Information durch die Eingabe in ein Erfassungsmodul ...



... DER FINANZIELLEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN UND DEN ÖFFENTLICHEN UNTERNEHMEN (TRANSPARENZRICHTLINIE-GESETZ - TRANSPRLG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. ausschließliche Rechte:Rechte zur Ausübung einer Dienstleistung oder sonstigen Tätigkeit in einem bestimmten ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTEN (BUNDESLAUFBAHNVERORDNUNG - BLV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Einstellung ist eine Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses. (2) Eignung erfasst insbesondere Persönlichkeit und ...



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