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Trefferliste für 'begriffsbestimmungen'
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- § 1 See-BAV - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG IN DER SEESCHIFFFAHRT (SEE-BERUFSAUSBILDUNGSVERORDNUNG - SEE-BAV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) „STCW-Übereinkommen“ bedeutet das Internationale Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung ...
- § 2 FlUUG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DIE UNTERSUCHUNG VON UNFÄLLEN UND STÖRUNGEN BEI DEM BETRIEB ZIVILER LUFTFAHRZEUGE (FLUGUNFALL-UNTERSUCHUNGS-GESETZ - FLUUG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet: Unfall Ein Ereignis bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht ...
- § 2 WaffRG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS NATIONALE WAFFENREGISTER (WAFFENREGISTERGESETZ - WAFFRG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Waffenregister im Sinne dieses Gesetzes ist das Nationale Waffenregister. (2) Waffenbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind die nach § 40 Absatz 4, den
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- § 2 BADV - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER BODENABFERTIGUNGSDIENSTE AUF FLUGPLÄTZEN (BODENABFERTIGUNGSDIENST-VERORDNUNG - BADV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet das Wort 1. Flugplatz:jeden für den allgemeinen Verkehr genehmigten Flugplatz mit gewerblichem ...
- § 73a EStDV 1955 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 73A BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Inländisch im Sinne des § 50a Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes sind solche Personenvereinigungen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes haben
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- § 2 EhrenamtStiftG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER DEUTSCHEN STIFTUNG FÜR ENGAGEMENT UND EHRENAMT § 2 STIFTUNGSZWECK UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts insbesondere in strukturschwachen
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- § 1 Ems LV - Einzelnorm



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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERWALTUNG UND ORDNUNG DES SEELOTSREVIERS EMS (EMS-LOTSVERORDNUNG - EMS LV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Seeschiffe im Sinne dieser Verordnung sind Schiffe, die in einem Seeschiffsregister oder einem vergleichbaren ausländischen Register ...
- § 1 JuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis JUGENDSCHUTZGESETZ (JUSCHG) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, 2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, 3. ist personensorgeberechtigte Person
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- § 3 AUG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR GELTENDMACHUNG VON UNTERHALTSANSPRÜCHEN IM VERKEHR MIT AUSLÄNDISCHEN STAATEN (AUSLANDSUNTERHALTSGESETZ - AUG) § 3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind Mitgliedstaaten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2. sind völkerrechtliche Verträge multilaterale ...
- § 2 StromStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STROMSTEUERGESETZ (STROMSTG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1. Versorger: Derjenige, der Strom leistet; 2. Eigenerzeuger: derjenige, der Strom zum Selbstverbrauch erzeugt; 2a. Klassifikation der Wirtschaftszweige: die
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