zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KERAMIKER UND ZUR KERAMIKERIN *) (KERAMIKGEWERBE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KERAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PRODUKTGESTALTER-TEXTIL/ZUR PRODUKTGESTALTERIN-TEXTIL ANLAGE (ZU § 7) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PRODUKTGESTALTER-TEXTIL/ZUR PRODUKTGESTALTERIN-TEXTIL (Fundstelle: BGBl. I 2003, 968 - 972) Lfd ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KERAMIKER UND ZUR KERAMIKERIN *) (KERAMIKGEWERBE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KERAUSBV) § 5 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ÄNDERUNGSSCHNEIDER/ZUR ÄNDERUNGSSCHNEIDERIN ANLAGE (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ÄNDERUNGSSCHNEIDER/ZUR ÄNDERUNGSSCHNEIDERIN (Fundstelle: BGBl. I 2005, 1295 - 1298) Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KERAMIKER UND ZUR KERAMIKERIN *) (KERAMIKGEWERBE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KERAUSBV) ANLAGE (ZU § 4 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KERAMIKER UND ZUR KERAMIKERIN (Fundstelle: BGBl. I 2009, 1181 ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FISCHWIRT UND ZUR FISCHWIRTIN *) (FISCHWIRTAUSBILDUNGSVERORDNUNG - FISCHWAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FISCHWIRT UND ZUR FISCHWIRTIN (Fundstelle: BGBl. I 2016,319 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN § 3 BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG UND ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTILLABORANT/ZUR TEXTILLABORANTIN § 3 ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÖTTCHER UND ZUR BÖTTCHERIN*) (BÖTTCHERGEWERBE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÖTTCHAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÖTTCHER UND ZUR BÖTTCHERIN*) (BÖTTCHERGEWERBE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÖTTCHAUSBV) § 4 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so ...