, umso höher die Genauigkeit.



...



...



...



...



...



...



... § 70 DIENSTKLEIDUNG, HEILFÜRSORGE, UNTERKUNFT FÜR POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE DES BUNDES (1) Beamten des Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei werden die Ausrüstung und die Dienstkleidung unentgeltlich bereitgestellt. Abweichend hiervon kann das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bestimmen ...



...



...



...