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Trefferliste für 'zulassungs'

Dokument 421 - 430 von 712 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 62 StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 62 ELEKTRISCHE EINRICHTUNGEN VON ELEKTRISCH ANGETRIEBENEN KRAFTFAHRZEUGEN Elektrische Einrichtungen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen müssen so beschaffen sein, dass bei verkehrsüblichem Betrieb ...
§ 46a LuftVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 46A VOLLZUG DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2006 Das Luftfahrt-Bundesamt ist Durchsetzungs- und Beschwerdestelle im Sinne der Artikel 14 und 15 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und ...
§ 16 FahrSiLehrgZulV - Einzelnorm*
... ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 16 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN (1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten auch für Lehrgangsanbieter ...
§ 17 IZÜV - Einzelnorm*
... ZUR REGELUNG DES VERFAHRENS BEI ZULASSUNG UND ÜBERWACHUNG INDUSTRIELLER ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN UND GEWÄSSERBENUTZUNGEN (INDUSTRIEKLÄRANLAGEN-ZULASSUNGS- UND ÜBERWACHUNGSVERORDNUNG - IZÜV) § 17 ÜBERGANGSVORSCHRIFT Verfahren, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind, sind nach ...
§ 21 StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 21 BETRIEBSERLAUBNIS FÜR EINZELFAHRZEUGE (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen ...
§ 63 StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 63 ANWENDUNG DER FÜR KRAFTFAHRZEUGE GELTENDEN VORSCHRIFTEN Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1) gelten für ...
§ 47 LuftVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 47 AUFSICHT (1) Die Genehmigungsbehörde ist befugt zu prüfen, ob 1. der bauliche und betriebliche Zustand des Flughafens entsprechend der Genehmigung fortbesteht, 2. die erteilten Auflagen eingehalten werden ...
§ 17 FahrSiLehrgZulV - Einzelnorm*
... ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 17 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang ...
§ 21a StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 21A ANERKENNUNG VON GENEHMIGUNGEN UND PRÜFZEICHEN AUF GRUND INTERNATIONALER VEREINBARUNGEN UND VON RECHTSAKTEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen ...
§ 63a StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 63A FAHRRÄDER UND FAHRRADANHÄNGER (1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben ...
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