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Trefferliste für 'aufhebung'

Dokument 431 - 440 von 3090 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
2. BesVNG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
... Zulagen     § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten     § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen     § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder     § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse   ...
§ 1 SVStFreigG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FREIGABE DER STILLGELEGTEN MITTEL AUS DER STEUER FÜR DEN SELBSTVERBRAUCH SOWIE ÜBER DIE AUFHEBUNG DER STILLEGUNGSPFLICHT FÜR KÜNFTIG AUFKOMMENDE BETRÄGE § 1 FREIGABE DER STILLGELEGTEN MITTEL Die nach Artikel 6 § 2 des Steueränderungsgesetzes ...
§ 3 SVStFreigG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FREIGABE DER STILLGELEGTEN MITTEL AUS DER STEUER FÜR DEN SELBSTVERBRAUCH SOWIE ÜBER DIE AUFHEBUNG DER STILLEGUNGSPFLICHT FÜR KÜNFTIG AUFKOMMENDE BETRÄGE § 3 BERLIN-KLAUSEL Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom ...
§ 69 FGO - Einzelnorm*
... ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung. Bei Steuerbescheiden sind die Aussetzung und die Aufhebung der Vollziehung auf die festgesetzte Steuer, vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge ...
§ 4 SVStFreigG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FREIGABE DER STILLGELEGTEN MITTEL AUS DER STEUER FÜR DEN SELBSTVERBRAUCH SOWIE ÜBER DIE AUFHEBUNG DER STILLEGUNGSPFLICHT FÜR KÜNFTIG AUFKOMMENDE BETRÄGE § 4 INKRAFTTRETEN Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang ...
Eingangsformel AusbAnerkAufhV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER STAATLICHEN ANERKENNUNG VON AUSBILDUNGSBERUFEN EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2525 ...
§ 2 AusbAnerkAufhV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER STAATLICHEN ANERKENNUNG VON AUSBILDUNGSBERUFEN § 2 ÜBERGANGSREGELUNG Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden. * zum Seitenanfang ...
§ 3 AusbAnerkAufhV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER STAATLICHEN ANERKENNUNG VON AUSBILDUNGSBERUFEN § 3 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Eingangsformel AusbBerAufhV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER ANERKENNUNG VON AUSBILDUNGSBERUFEN EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1112), geändert durch das Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes vom 12 ...
§ 2 AusbBerAufhV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER ANERKENNUNG VON AUSBILDUNGSBERUFEN § 2 BESITZSTANDSWAHRUNG Personen, die vor Inkrafttreten der Verordnung in einem der in § 1 genannten Ausbildungsberufe ausgebildet worden sind oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens der ...
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