, umso höher die Genauigkeit.



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... Fassung können durch Rechtsverordnung um bis zu 10 Prozent erhöht werden. Die Rechtsverordnung erlässt 1. für die Beamten nach Absatz 1 Nummer 1 das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern, für ...



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... DES ARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR BESTIMMTE TÄTIGKEITEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DES BUNDES IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER VERTEIDIGUNG (BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG - ARBEITSSCHUTZGESETZANWENDUNGSVERORDNUNG - BMVG-ARBSCHGANWV) § 1 GELTUNGSBEREICH Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich ...



... DES ARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR BESTIMMTE TÄTIGKEITEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DES BUNDES IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER VERTEIDIGUNG (BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG - ARBEITSSCHUTZGESETZANWENDUNGSVERORDNUNG - BMVG-ARBSCHGANWV) § 3 TÄTIGKEITEN Tätigkeiten im Sinne dieser Verordnung üben ...



... Abschluss der Zahlungen nach Absatz 4 Satz 2 durch das Bundesamt für Soziale Sicherung übermitteln die Länder oder die benannten Krankenkassen dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats eine einrichtungsbezogene Aufstellung der ausgezahlten und zurückerstatteten ...



... DES ARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR BESTIMMTE TÄTIGKEITEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DES BUNDES IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER VERTEIDIGUNG (BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG - ARBEITSSCHUTZGESETZANWENDUNGSVERORDNUNG - BMVG-ARBSCHGANWV) § 6 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tage nach der ...



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... vereinbaren die Vertragsparteien bis zum 31. Dezember 2025 das Konzept zur Festlegung der Fallpauschalen nach Satz 1 und legen dieses Konzept dem Bundesministerium für Gesundheit vor. (2) Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 haben die Auswahl der Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 jährlich ...



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