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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 441 - 450 von 892 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 63i AMG - Einzelnorm*
... der Grundlage der in Absatz 1 genannten Verpflichtungen der zuständigen Bundesoberbehörde einen aktualisierten Bericht über die Unbedenklichkeit der Arzneimittel unverzüglich nach Aufforderung oder, soweit Rückrufe oder Fälle oder Verdachtsfälle schwerwiegender Zwischenfälle oder schwerwiegender unerwünschter ...
§ 8 AMG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 8 VERBOTE ZUM SCHUTZ VOR TÄUSCHUNG (1) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die 1. durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität ...
§ 9 AMG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 9 DER VERANTWORTLICHE FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN (1) Arzneimittel, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht werden, müssen den Namen oder die Firma und die Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers ...
§ 4 BtMG - Einzelnorm*
... . März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/5 (ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 24) geändert worden ist, erwirbt ...
§ 5 AMVV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER DIE VERSCHREIBUNGSPFLICHT VON ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELVERSCHREIBUNGSVERORDNUNG - AMVV) § 5  Von der Verschreibungspflicht sind Arzneimittel ausgenommen, die aus den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik ...
§ 6 BtMG - Einzelnorm*
... erforderlichen Sachkenntnis (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) wird erbracht 1. im Falle des Herstellens von Betäubungsmitteln oder ausgenommenen Zubereitungen, die Arzneimittel sind, durch den Nachweis der Sachkenntnis nach § 15 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes, 1a. im Falle des Herstellens von Betäubungsmitteln ...
§ 8 BtMG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT BETÄUBUNGSMITTELN (BETÄUBUNGSMITTELGESETZ - BTMG) § 8 ENTSCHEIDUNG (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages über die Erteilung der Erlaubnis entscheiden. Es unterrichtet die zuständige ...
§ 1a AM-HandelsV - Einzelnorm*
... Tätigkeiten betreiben, das die aktive Beteiligung der Geschäftsführung vorsieht. Das Qualitätssicherungssystem muss insbesondere gewährleisten, dass Arzneimittel nur von hierfür berechtigten Betrieben und Einrichtungen bezogen und nur an solche geliefert werden, die Qualität der Arzneimittel auch während ...
§ 11 SaRegG - Einzelnorm*
... ) § 11 AUSKUNFTS- UND BERICHTIGUNGSANSPRÜCHE (1) Dem Samenspender steht ein Auskunfts- und Berichtigungsanspruch gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur hinsichtlich seiner nach § 2 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 im Samenspenderregister gespeicherten Daten zu. (2) Der ...
§ 4a AM-HandelsV - Einzelnorm*
... ÜBER DEN GROßHANDEL UND DIE ARZNEIMITTELVERMITTLUNG (ARZNEIMITTELHANDELSVERORDNUNG - AM-HANDELSV) § 4A BEZUG UND RÜCKNAHME VON ARZNEIMITTELN (1) Arzneimittel dürfen nur von zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Betrieben erworben werden. (2) Die Lieferungen sind bei jeder Annahme daraufhin zu überprüfen ...
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