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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 441 - 450 von 885 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage GenDV - Einzelnorm*
... Therapie (außerhalb klinischer Studie) aaa) Empfehlung zu einem In-Label Use bbb) Empfehlung zu einem Off-Label Use ccc) Empfehlung zu einem Arzneimittel-Härtefallprogramm (Compassionate Use) dd) Empfehlung Humangenetische Beratung ee) Empfehlung diagnostische Re-Evaluation ff) Art der empfohlenen Therapie ...
§ 7 HWG - Einzelnorm*
... oder des beworbenen Produktes oder beider gekennzeichnet sind, oder um geringwertige Kleinigkeiten handelt; Zuwendungen oder Werbegaben sind für Arzneimittel unzulässig, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die auf Grund des Arzneimittelgesetzes oder des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ...
§ 24 AMG - Einzelnorm*
... zusammengefasst und bewertet werden. Im Einzelnen muss aus den Gutachten insbesondere hervorgehen: 1. aus dem analytischen Gutachten, ob das Arzneimittel die nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln angemessene Qualität aufweist, ob die vorgeschlagenen Kontrollmethoden dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen ...
§ 80 AMG - Einzelnorm*
... nach Satz 1 Nr. 3a können insbesondere die Aufgaben der zuständigen Bundesoberbehörde im Hinblick auf die Beteiligung der Europäischen Arzneimittel-Agentur und des Ausschusses für Humanarzneimittel entsprechend Artikel 83 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 sowie die Verantwortungsbereiche der behandelnden ...
§ 10 HWG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE WERBUNG AUF DEM GEBIETE DES HEILWESENS (HEILMITTELWERBEGESETZ - HWG) § 10  (1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden ...
§ 11 HWG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE WERBUNG AUF DEM GEBIETE DES HEILWESENS (HEILMITTELWERBEGESETZ - HWG) § 11  (1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden 1. (weggefallen) 2. mit Angaben oder Darstellungen, die sich ...
§ 14 DiPAV - Einzelnorm*
... im Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen stellen keine wesentlichen Veränderungen nach Satz 1 dar. Der Hersteller teilt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erforderlichkeit redaktioneller Änderungen durch einfache Anzeige mit. (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und ...
§ 32 AMG - Einzelnorm*
... § 25 Abs. 8 und § 22 Abs. 7 Satz 3 entsprechende Anwendung. (4) Der Freigabe nach Absatz 1 Satz 1 bedarf es nicht, soweit die dort bezeichneten Arzneimittel durch Rechtsverordnung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 oder von der zuständigen Bundesoberbehörde freigestellt sind; die zuständige Bundesoberbehörde soll ...
§ 15 DiPAV - Einzelnorm*
... BUCH SOZIALGESETZBUCH (DIGITALE PFLEGEANWENDUNGEN-VERORDNUNG - DIPAV) § 15 VERFAHREN BEI WESENTLICHEN VERÄNDERUNGEN (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bestätigt dem Hersteller innerhalb von 14 Tagen den Eingang der vollständigen Anzeige; dies gilt auch für einfache Anzeigen ...
§ 5 PharmKfmAusbV 2012 - Einzelnorm*
... Waren bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) Stoffe, Drogen, Arzneiformen in ihrer Anwendung unterscheiden, Arzneimittel den Indikationsgruppen zuordnen, b) Bestellvorgänge abwickeln sowie die warenspezifischen Unterschiede bei der Annahme beachten, c) Waren auf Mängel ...
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