Übersetzung durch Ute Reusch Translation provided by Ute Reusch Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I 2022, S. 2146) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 1 of the ...
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Justice Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 16 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) Version ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ELEKTRONISCHEN VERWALTUNG (E-GOVERNMENT-GESETZ - EGOVG) § 5 NACHWEISABRUF; NACHWEISERBRINGUNG (1) Wird ein antragsgebundenes Verwaltungsverfahren elektronisch durchgeführt, erfolgt die Nachweiserbringung auf elektronischem Wege ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN (ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ - ELEKTROG) § 45 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) § 21 ÄUßERUNGEN UND EINWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHKEIT (1) Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde äußern. (2) Die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER BERUFSFÖRDERUNG VON SOLDATINNEN UND SOLDATEN (BERUFSFÖRDERUNGSVERORDNUNG - BFÖV) § 17 ANTRAGSTELLUNG (1) Die Förderung ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Wird der Antrag verspätet gestellt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS ZENTRALREGISTER UND DAS ERZIEHUNGSREGISTER (BUNDESZENTRALREGISTERGESETZ - BZRG) § 57A AUSTAUSCH VON REGISTERINFORMATIONEN MIT MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION (1) Strafnachrichten über Personen, die die Staatsangehörigkeit eines ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZE DER AUSWANDERER UND AUSWANDERINNEN (AUSWANDERERSCHUTZGESETZ - AUSWSG) § 3 ZUSTÄNDIGKEIT UND VERFAHREN (1) Für die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist das Bundesverwaltungsamt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBERGGESETZ (BBERGG) INHALTSÜBERSICHT Erster Teil Einleitende Bestimmungen Zweck des Gesetzes § 1 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich § 2 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze § 3 Begriffsbestimmungen § 4 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (VERMÖGENSGESETZ - VERMG) § 11B VERTRETER DES EIGENTÜMERS (1) Ist der Eigentümer eines ehemals staatlich verwalteten Vermögenswertes oder sein Aufenthalt nicht festzustellen und besteht ein Bedürfnis, die Vertretung ...