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Trefferliste für 'arzneimittel'
Dokument 451 - 460 von 885 Treffer,
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- § 7 AMGZSAV - Einzelnorm



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Unternehmer, Hersteller und Angehörige von Gesundheitsberufen unterliegen hinsichtlich der Auswirkungen der Verwendung der in § 1 Abs. 2 genannten Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, nicht der Haftung, wenn 1. diese Arzneimittel unter Anwendung des § 2 Absatz 1 oder Absatz 4 ...
- § 7 ApBetrO - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB VON APOTHEKEN (APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG - APBETRO) § 7 REZEPTURARZNEIMITTEL (1) Wird ein Arzneimittel auf Grund einer Verschreibung von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigt sind, hergestellt, muß es der Verschreibung ...
- § 11 SaRegG - Einzelnorm



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) § 11 AUSKUNFTS- UND BERICHTIGUNGSANSPRÜCHE (1) Dem Samenspender steht ein Auskunfts- und Berichtigungsanspruch gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur hinsichtlich seiner nach § 2 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 im Samenspenderregister gespeicherten Daten zu. (2) Der ...
- § 3 FrischZV 2021 - Einzelnorm



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2004 zur Festlegung von Unionsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/5 (ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 24) geändert worden ist, 7 ...
- § 2 BtMAHV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BETÄUBUNGSMITTEL-AUßENHANDELSVERORDNUNG (BTMAHV) § 2 VERSAGUNGSGRÜNDE (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die Einfuhrgenehmigung zu versagen, wenn die Einfuhr des Betäubungsmittels an ein Geldinstitut zur Verfügung einer anderen
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- Anlage 4 PPBV - Einzelnorm



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Neueinstellung (z. B. Antikonvulsiva, Insulintherapie) KS4 Hochaufwendige Leistungen Zu mindestens neun verschiedenen Uhrzeiten Verabreichung der Arzneimittel, die der Patient nicht selbständig einnehmen kann, bei massiver Abwehr/Widerständen/Uneinsichtigkeit bei der Verabreichung von Arzneimitteln ...
- § 6 BtMAHV - Einzelnorm



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BETÄUBUNGSMITTEL-AUßENHANDELSVERORDNUNG (BTMAHV) § 6 EINFUHRANZEIGE (1) Der Einführer hat die erfolgte Einfuhr dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unverzüglich anzuzeigen und die Anzeige mit den der tatsächlichen Einfuhr entsprechenden Angaben nach § 1 Abs. 2, der Nummer und dem ...
- § 7 BtMAHV - Einzelnorm



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ausführen will, hat für jede Ausfuhrsendung unter Verwendung eines amtlichen Formblatts eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen. (2) Der Antragsteller hat auf dem Ausfuhrantrag folgende Angaben zu machen: 1. BtM-Nummer, Name oder Firma und Anschrift ...
- § 2 KIV - Einzelnorm



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VOM SIEBENTEN ABSCHNITT DES ARZNEIMITTELGESETZES (1) Abweichend von § 47 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes können die in § 1 Abs. 2 genannten Arzneimittel vom pharmazeutischen Unternehmer und vom pharmazeutischen Großhändler unmittelbar an die in § 1 Abs. 2 genannten Stellen abgegeben werden. (2) Die ...
- § 41b AMG - Einzelnorm



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Ethik-Kommissionen der Länder erlassen oder eine von ihnen benannte Stelle erlässt bis zum 1. Juli 2025 1. nach Anhörung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts einen besonderen Geschäftsverteilungsplan für auf bestimmte Verfahren, wie zum Beispiel klinische ...
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