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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 451 - 460 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 48 TAMG - Einzelnorm*
... aus solchen Stoffen zur Anwendung bei Tieren nur beziehen und lagern, wenn die betreffenden Stoffe oder Zubereitungen als Tierarzneimittel oder Arzneimittel zugelassen sind. Herstellerinnen, Hersteller, Großhändlerinnen und Großhändler dürfen solche Stoffe oder Zubereitungen an Tierärztinnen und Tierärzte ...
§ 8 AMG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 8 VERBOTE ZUM SCHUTZ VOR TÄUSCHUNG (1) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die 1. durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität ...
§ 9 AMG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 9 DER VERANTWORTLICHE FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN (1) Arzneimittel, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht werden, müssen den Namen oder die Firma und die Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers ...
§ 55 SGB XIV - Einzelnorm*
... § 43 Absatz 2 Nummer 3 erhalten die Leistungserbringer eine angemessene Vergütung. (6) Die Höhe der Vergütung für besondere verschreibungspflichtige Arzneimittel nach § 43 Absatz 2 Nummer 4 richtet sich nach der Arzneimittelpreisverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Kosten für besondere nicht ...
Anlage 15 AAppO - Einzelnorm*
... der Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln;Beschaffung, Dokumentation, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte;Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte ...
§ 85 MPDG - Einzelnorm*
... Satz 1 mehrere Behörden zuständig, so entscheidet die zuständige Behörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist. (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist, sofern dieses Gesetz nicht die Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts vorsieht, zuständig für 1. Entscheidungen nach ...
§ 5 AMVV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER DIE VERSCHREIBUNGSPFLICHT VON ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELVERSCHREIBUNGSVERORDNUNG - AMVV) § 5  Von der Verschreibungspflicht sind Arzneimittel ausgenommen, die aus den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik ...
§ 1 BtMAHV - Einzelnorm*
... einführen will, hat für jede Einfuhrsendung unter Verwendung eines amtlichen Formblatts eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen. (2) Der Antragsteller hat auf dem Einfuhrantrag folgende Angaben zu machen: 1. BtM-Nummer, Name oder Firma und Anschrift ...
§ 137h SGB 5 - Einzelnorm*
... Gemeinsame Bundesausschuss berät Krankenhäuser und Hersteller von Medizinprodukten, auf deren Wunsch auch unter Beteiligung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte oder des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus, im Vorfeld des Verfahrens nach Absatz 1 über dessen Voraussetzungen ...
§ 6 TierSchG - Einzelnorm*
... die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Im Anschluss an die Kastration eines über sieben Tage alten Schweines sind schmerzstillende Arzneimittel einschließlich Betäubungsmittel bei dem Tier anzuwenden. (1a) Für die Eingriffe nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 gelten 1. § 7 Absatz 1 Satz ...
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