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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'
Dokument 481 - 490 von 776 Treffer,
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- § 11 SeeLG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS SEELOTSWESEN (SEELOTSGESETZ - SEELG) § 11 (1) Eignung und Zuverlässigkeit nach § 9 Absatz 1 Satz 1 müssen während der gesamten Dauer der Bestallung vorliegen. Nach bestandener Prüfung vor der Aufsichtsbehörde ist die Seelotsenanwärterin
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- § 5 SeeSpbootV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE INBETRIEBNAHME VON SPORTBOOTEN UND WASSERMOTORRÄDERN SOWIE DEREN VERMIETUNG UND GEWERBSMÄßIGE NUTZUNG IM KÜSTENBEREICH 1) 2) (SEE-SPORTBOOTVERORDNUNG - SEESPBOOTV) § 5 BOOTSZEUGNIS (1) Das Bootszeugnis (Anlage 1) wird auf Antrag des
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- § 47d GWB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ GEGEN WETTBEWERBSBESCHRÄNKUNGEN (GWB) § 47D BEFUGNISSE (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Markttransparenzstelle die Befugnisse nach §§ 59, 59a und 59b gegenüber natürlichen und juristischen Personen. Sie kann nach Maßgabe des § 47f Festlegungen
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- § 78e WpIG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEAUFSICHTIGUNG VON WERTPAPIERINSTITUTEN (WERTPAPIERINSTITUTSGESETZ - WPIG) § 78E VERSAGUNG DER ZULASSUNG; ENTZUG DER ZULASSUNG (1) Die Zulassung als Datenbereitstellungsdienst ist zu versagen, wenn 1. Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt
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- § 50 37. BImSchV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR NEUFASSUNG DER SIEBENUNDDREIßIGSTEN VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES 1, 2 (VERORDNUNG ZUR ANRECHNUNG VON STROMBASIERTEN KRAFTSTOFFEN UND MITVERARBEITETEN BIOGENEN ÖLEN AUF DIE TREIBHAUSGASQUOTE) (37. BIMSCHV
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- § 28c PBefG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONENBEFÖRDERUNGSGESETZ (PBEFG) § 28C VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET Wird der Plan nicht nach § 27a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zugänglich gemacht, ist dieser vom Unternehmer
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- § 17e FStrG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESFERNSTRAßENGESETZ (FSTRG) § 17E RECHTSBEHELFE (1) § 50 Absatz 1 Nummer 6 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt für Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren und Verfahren zu Entfallensentscheidungen nach § 17b Absatz 1 in Verbindung mit
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- § 5 BABWismarG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN BAU DES ABSCHNITTS WISMAR WEST-WISMAR OST DER BUNDESAUTOBAHN A 20 LÜBECK-BUNDESGRENZE (A 11) § 5 VERTRETER DES EIGENTÜMERS Sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ungeklärt, so hat die kommunale Aufsichtsbehörde der Gemeinde
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- § 304 VAG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 304 WIDERRUF DER ERLAUBNIS (1) Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb ist zu widerrufen, 1. soweit das Versicherungsunternehmen ausdrücklich auf sie verzichtet
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- § 8 BörsG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÖRSENGESETZ (BÖRSG) § 8 ZUSAMMENARBEIT (1) Die Börsenaufsichtsbehörden und die Bundesanstalt arbeiten eng zusammen und tauschen nach Maßgabe des § 10 untereinander alle Informationen aus, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben sachdienlich sind. (2)
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