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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'
Dokument 481 - 490 von 581 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 16 BEEG - Einzelnorm



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eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über bereits genommene Elternzeit durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer vorzulegen. (2) Können Arbeitnehmerinnen aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund eine sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist des § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes ...
- § 18 BImAG - Einzelnorm



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3 gilt nur, soweit die Amtsinhaber bisher ein entsprechendes Amt innehatten. (2) Die bei den in § 13 genannten Organisationseinheiten beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden sind mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in den Dienst der Bundesanstalt übernommen. Die Bundesanstalt tritt ...
- § 84 1. WOMitbestG - Einzelnorm



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Abs. 1 bestimmten Frist die Gültigkeit des Antrags auf Abberufung. Ist nach § 83 Satz 2, § 10 Abs. 1 die Änderung der Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlangt worden, so prüft der Betriebswahlvorstand die Gültigkeit des Antrags unverzüglich nach Ablauf der in § 83 Satz ...
- § 55 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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Beschluss kann nur vor Erlass des Wahlausschreibens für die Wahl der Delegierten gefasst werden. (2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Unternehmens nach dieser Verordnung durch Delegierte an der Wahl von Mitgliedern der Aufsichtsräte mehrerer Unternehmen ...
- Eingangsformel 6. AusbDienstLArbbV - Einzelnorm



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worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Parteien des Tarifvertrags nach § 1 Absatz 1 dieser Verordnung, den Parteien von Tarifverträgen in der Branche ...
- § 3 HinSchG - Einzelnorm



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der Stichhaltigkeit einer Meldung, zum weiteren Vorgehen gegen den gemeldeten Verstoß oder zum Abschluss des Verfahrens. (8) Beschäftigte sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, 3. Beamtinnen und Beamte, 4. Richterinnen und Richter mit Ausnahme der ehrenamtlichen ...
- § 18 BEEG - Einzelnorm



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des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Satzes 4 erlassen. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen 1. während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzeitarbeit leisten oder 2. ohne Elternzeit in Anspruch zu nehmen, Teilzeitarbeit ...
- § 55 BPersVG - Einzelnorm



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oder Abordnung von Mitgliedern des Personalrats bedarf der Zustimmung des Personalrats. (3) Für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in entsprechender Berufsausbildung gelten die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 15 und 16 des Kündigungsschutzgesetzes nicht ...
- § 4 WissFG - Einzelnorm



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aus Mitteln, die weder unmittelbar noch mittelbar von der deutschen öffentlichen Hand finanziert werden, besserstellt als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes. Satz 1 ist auch auf sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich Beschäftigte anzuwenden, wenn sie im Rahmen der Planung ...
- § 28 WO - Einzelnorm



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bis zum Ende der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands gemacht werden können (§ 14a Abs. 2 des Gesetzes); c) dass Wahlvorschläge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Wahl des Betriebsrats von mindestens zwei Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen; in Betrieben mit in der Regel bis zu ...
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