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Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 481 - 490 von 636 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 8 KAGB - Einzelnorm



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liegt, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht unbefugt offenbaren oder verwerten, auch wenn ihre Tätigkeit beendet ist. § 9 des Kreditwesengesetzes ist entsprechend anzuwenden. Fußnote (+++ § 8: Zur Anwendung vgl. § 5 Abs. 5a u. § 353 Abs. 5 +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
- § 45 SAG - Einzelnorm



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, 5. übergeordnete Unternehmen eines Finanzkonglomerats mit Sitz im Inland, es sei denn, es handelt sich um Institute im Sinne des § 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes, 6. im Inland erlaubnispflichtige Niederlassungen von Erst- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat, 7. Einrichtungen ...
- § 10 EinSiG - Einzelnorm



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. Sie hat den Entschädigungsfall auch festzustellen, wenn sie gegenüber dem CRR-Kreditinstitut Maßnahmen nach § 46 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 bis 6 des Kreditwesengesetzes angeordnet hat und diese Maßnahmen länger als sechs Wochen andauern. (3) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Feststellung des ...
- Eingangsformel BAFinBefugV - Einzelnorm



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, der durch Artikel 11a Nr. 1 Buchstabe c des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) eingefügt worden ist, auf Grund folgender Bestimmungen des Kreditwesengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776) unter Berücksichtigung des Artikels 6 Nr. 1 des Gesetzes ...
- § 9 KAGB - Einzelnorm



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in Textform erteilte Zustimmung der Bundesanstalt an andere Drittstaaten weitergeben. Absatz 2 Satz 2 sowie § 9 Absatz 1 Satz 6 bis 8 des Kreditwesengesetzes gelten für die Zwecke der Sätze 1 und 2 entsprechend. (9) Hat die Bundesanstalt hinreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Bestimmungen ...
- § 8 ZahlPrüfbV - Einzelnorm



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sind im Prüfungsbericht darzustellen, 8. Änderungen der Zugehörigkeit des Instituts zu einem Finanzkonglomerat im Sinne des § 1 Absatz 20 des Kreditwesengesetzes sowie Änderungen des übergeordneten Unternehmens eines Finanzkonglomerats nach § 12 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes. (3) Über Auslagerungen ...
- § 20 ZAG - Einzelnorm



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jeder anderen Person treffen, die für den Verstoß verantwortlich ist. (2) Die Bundesanstalt kann einen Sonderbeauftragten bestellen. § 45c des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend. (2a) Die Aufsichtsbehörde kann einen Geschäftsleiter verwarnen, wenn dieser gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes, des ...
- § 1 WpDPV - Einzelnorm



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der nach § 90 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend anwendbaren Pflichten durch Zweigniederlassungen im Sinne des § 53b des Kreditwesengesetzes, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, und 3. des Depotgeschäfts und des eingeschränkten Verwahrgeschäfts nach § 89 Absatz 1 Satz 2 ...
- § 31 WpIG - Einzelnorm



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- WPIG) § 31 INFORMATION ÜBER DIE SICHERUNGSEINRICHTUNG Ein Wertpapierinstitut hat Kunden, die nicht Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes oder Wertpapierinstitute sind, über seine Zugehörigkeit zu einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern (Sicherungseinrichtung) zu informieren ...
- § 43 KMAG - Einzelnorm



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, die nicht zur Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Institut bestimmt sind, verbieten. (3) § 46 Absatz 1 Satz 3 bis 6 sowie § 46c des Kreditwesengesetzes gelten entsprechend. (4) Die Absätze 1 bis 3 mit Ausnahme von Absatz 2 Nummer 1 gelten nicht für CRR-Kreditinstitute, E-Geld-Institute und ...
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