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Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 481 - 490 von 636 Treffer,
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- § 107 WpHG - Einzelnorm



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nicht besteht. Die Bundesanstalt kann eine Prüfung der Rechnungslegung auch dann einleiten, wenn sie eine Prüfung nach § 44 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes, nach § 14 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs, nach § 5 Absatz 4 Satz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes, nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des ...
- § 9 ZAG - Einzelnorm



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2, der §§ 4b, 7, 8, 13 Absatz 2 Nummer 2 bis 5 oder § 14 Absatz 1 in Verbindung mit § 2c Absatz 1b Satz 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a des Kreditwesengesetzes, auf der Grundlage des § 15 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3, der §§ 19 bis 21, diese auch in Verbindung mit § 17 Absatz 3 Satz ...
- § 8 ZahlPrüfbV - Einzelnorm



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sind im Prüfungsbericht darzustellen, 8. Änderungen der Zugehörigkeit des Instituts zu einem Finanzkonglomerat im Sinne des § 1 Absatz 20 des Kreditwesengesetzes sowie Änderungen des übergeordneten Unternehmens eines Finanzkonglomerats nach § 12 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes. (3) Über Auslagerungen ...
- § 1 WuSolvV - Einzelnorm



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- WUSOLVV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Diese Verordnung ist anzuwenden auf Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung im Sinne des § 1 Absatz 29 des Kreditwesengesetzes. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 10 ZAG - Einzelnorm



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im Interesse der Gewährleistung einer soliden und umsichtigen Führung des Antragstellers zu stellenden Ansprüchen genügen; § 2c Absatz 1 Satz 4 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend; 14. die Namen der Geschäftsleiter und, soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung von Zahlungsdiensten ...
- § 109 WpHG - Einzelnorm



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über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem, das weit verbreitet ist bei Kreditinstituten, bei nach § 53 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen, bei anderen Unternehmen, die ihren Sitz im Inland haben und die an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel ...
- § 1 RStruktFV - Einzelnorm



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der Beiträge nach Absatz 3 für die in Absatz 2 genannten Institute bestimmen sich die Eigenmittel nach Maßgabe von § 53 Absatz 2 Nummer 4 des Kreditwesengesetzes in der für das Bezugsjahr nach Absatz 3 geltenden Fassung. Für die Ermittlung der Verbindlichkeiten nach Absatz 3 bleibt ein passiver Verrechnungssaldo ...
- Eingangsformel GroMiKV - Einzelnorm



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1 (GROßKREDIT- UND MILLIONENKREDITVERORDNUNG - GROMIKV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 13 Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie des § 22 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes, von denen § 13 Absatz 1 Satz 1 und 3 durch Artikel 1 Nummer 27 und § 22 Satz 1 und 3 durch Artikel 1 Nummer 38 des Gesetzes vom 28. August ...
- § 18 WpHG - Einzelnorm



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nach den §§ 63 bis 83 oder entsprechender ausländischer Vorschriften durch eine Zweigniederlassung im Sinne des § 53b Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes erforderlich sind, bei dieser Zweigniederlassung zu prüfen. Bedienstete der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde können an Untersuchungen ...
- § 3 WuSolvV - Einzelnorm



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in voller Höhe in die Währungsgesamtposition einzubeziehen. (6) Fremdwährungsrisikopositionen, die nach § 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes vom haftenden Eigenkapital abgezogen oder die in vollem Umfang mit haftendem Eigenkapital unterlegt werden, sowie Beteiligungen einschließlich ...
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