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Trefferliste für 'abrechnung'

Dokument 41 - 50 von 749 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 FinAusglG2015DV 2 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES FINANZAUSGLEICHSGESETZES IM AUSGLEICHSJAHR 2015 § 2 ABRECHNUNG DES FINANZAUSGLEICHS UNTER DEN LÄNDERN IM AUSGLEICHSJAHR 2015 Für das Ausgleichsjahr 2015 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt ...
§ 2 FinAusglG2011DV 2 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES FINANZAUSGLEICHSGESETZES IM AUSGLEICHSJAHR 2011 § 2 ABRECHNUNG DES FINANZAUSGLEICHS UNTER DEN LÄNDERN IM AUSGLEICHSJAHR 2011 Für das Ausgleichsjahr 2011 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt ...
§ 20 GewStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBESTEUERGESETZ (GEWSTG) § 20 ABRECHNUNG ÜBER DIE VORAUSZAHLUNGEN (1) Die für einen Erhebungszeitraum (§ 14) entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Steuerschuld für diesen Erhebungszeitraum angerechnet. (2) Ist die Steuerschuld größer als die ...
§ 12 GasGVV - Einzelnorm****
... FÜR DIE GRUNDVERSORGUNG VON HAUSHALTSKUNDEN UND DIE ERSATZVERSORGUNG MIT GAS AUS DEM NIEDERDRUCKNETZ (GASGRUNDVERSORGUNGSVERORDNUNG - GASGVV) § 12 ABRECHNUNG (1) Der Gasverbrauch wird nach Maßgabe des § 40b Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes abgerechnet. (2) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums ...
§ 30 GrStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDSTEUERGESETZ (GRSTG) § 30 ABRECHNUNG ÜBER DIE VORAUSZAHLUNGEN (1) Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids zu entrichten waren (§ 29), kleiner als die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid ...
§ 12 GOÄ - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE (GOÄ) § 12 FÄLLIGKEIT UND ABRECHNUNG DER VERGÜTUNG, RECHNUNG (1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten ...
§ 2 FinAusglG2017DV 2 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES FINANZAUSGLEICHSGESETZES IM AUSGLEICHSJAHR 2017 § 2 ABRECHNUNG DES FINANZAUSGLEICHS UNTER DEN LÄNDERN IM AUSGLEICHSJAHR 2017 Für das Ausgleichsjahr 2017 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt ...
§ 8 ZVsG - Einzelnorm****
... GESETZ ZUR GLEICHSTELLUNG MIT ZUSATZVERSORGUNGSSYSTEMEN DES BEITRITTSGEBIETS (ZUSATZVERSORGUNGSSYSTEM-GLEICHSTELLUNGSGESETZ - ZVSG) § 8 ABRECHNUNG DER AUFWENDUNGEN (1) Aufwendung zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Bund im Sinne des § 15 Abs. 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ...
§ 2 AufwErstV - Einzelnorm****
... VON AUFWENDUNGEN FÜR DIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG DER IN WERKSTÄTTEN BESCHÄFTIGTEN BEHINDERTEN (AUFWENDUNGSERSTATTUNGS-VERORDNUNG) § 2 ABRECHNUNG Die zu erstattenden Beträge werden nachträglich nach Einzelfällen abgerechnet. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 2 FinAusglG2016DV 2 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES FINANZAUSGLEICHSGESETZES IM AUSGLEICHSJAHR 2016 § 2 ABRECHNUNG DES FINANZAUSGLEICHS UNTER DEN LÄNDERN IM AUSGLEICHSJAHR 2016 Für das Ausgleichsjahr 2016 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt ...
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