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Trefferliste für 'arzneimittelgesetzes'
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- § 17 TPG - Einzelnorm



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sowie 2. Arzneimittel, die aus oder unter Verwendung von Organen oder Geweben hergestellt sind und den Vorschriften über die Zulassung nach § 21 des Arzneimittelgesetzes, auch in Verbindung mit § 37 des Arzneimittelgesetzes, oder der Registrierung nach § 38 oder § 39a des Arzneimittelgesetzes unterliegen ...
- § 1 EAMIV - Einzelnorm



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. (3) Genehmigtes Schulungsmaterial im Sinne dieser Verordnung ist das Schulungsmaterial, das nach § 34 Absatz 1f Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Arzneimittelgesetzes von der zuständigen Bundesoberbehörde zur Verfügung gestellt wird, in der Fassung, die gemäß § 34 Absatz 1f Satz 2 des Arzneimittelgesetzes ...
- § 19 AMWHV - Einzelnorm



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es ist und welche Maßnahmen zur Risikoabwehr geboten sind. Die notwendigen Maßnahmen sind zu koordinieren und der sachkundigen Person nach § 14 des Arzneimittelgesetzes zur Kenntnis zu bringen, damit diese erforderlichenfalls die ihrerseits notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, insbesondere, wenn es ...
- § 129 SGB 5 - Einzelnorm



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zwei unterschiedliche Verfügbarkeitsanfragen bei vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen im Sinne des § 52b Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz des Arzneimittelgesetzes nicht beschafft werden kann. Werden Apotheken nur von einer vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlung beliefert, liegt abweichend von ...
- Anlage 1 KPBV - Einzelnorm



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-VERORDNUNG - KPBV) ANLAGE 1 (ZU § 3) ANTRAGSBEZOGENE ERKLÄRUNG ZU PERSÖNLICHEN UND FINANZIELLEN INTERESSEN (§ 41A ABSATZ 3 NUMMER 7 DES ARZNEIMITTELGESETZES) (Fundstelle: BGBl. I 2017, 2339) 1. Angaben zu persönlichen Verhältnissen Anrede (Titel) Vorname Nachname Adresse Kontaktdaten (Telefon ...
- § 38 AMWHV - Einzelnorm



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38 FREIGABE DURCH DIE GEWEBEEINRICHTUNG (1) Die Freigabe von Gewebe oder Gewebezubereitungen darf nur von der verantwortlichen Person nach § 20c des Arzneimittelgesetzes und nur nach von ihr vorher genehmigter Standardarbeitsanweisung vorgenommen werden. Das Verfahren muss die versehentliche Freigabe ...
- § 39 AMWHV - Einzelnorm



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Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes muss sich die verantwortliche Person nach § 20c des Arzneimittelgesetzes vor der Freigabe nach § 38 insbesondere rückversichern, dass ...
- § 3 DIMDIAMV - Einzelnorm



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1 Nummer 1 und 2 gespeicherten Daten werden den für das Arzneimittelrecht und das Strahlenschutzrecht zuständigen Bundesministerien, den in § 77 des Arzneimittelgesetzes genannten Bundesoberbehörden sowie den für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes und für die Arzneimitteluntersuchung zuständigen Stellen ...
- § 1 AMFarbV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis ARZNEIMITTELFARBSTOFFVERORDNUNG (AMFARBV) § 1 (1) Bei der Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes dürfen über die in § 55 Absatz 8 des Arzneimittelgesetzes genannten Voraussetzungen hinaus zur Färbung nur solche Stoffe oder Zubereitungen aus ...
- § 73 SGB 5 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 73 KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die
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