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Trefferliste für 'beamtenrechtsrahmengesetzes'

Dokument 41 - 50 von 112 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 132 BRRG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RAHMENGESETZ ZUR VEREINHEITLICHUNG DES BEAMTENRECHTS (BEAMTENRECHTSRAHMENGESETZ - BRRG) § 132  (1) Die Vorschriften des § 128 Abs. 1 und 2 und des § 129 gelten entsprechend für die im Zeitpunkt der Umbildung bei der abgebenden Körperschaft vorhandenen ...
§ 133 BRRG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RAHMENGESETZ ZUR VEREINHEITLICHUNG DES BEAMTENRECHTS (BEAMTENRECHTSRAHMENGESETZ - BRRG) § 133  Als Körperschaft im Sinne der Vorschriften dieses Abschnittes gelten alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit (§ 121). * ...
§ 63 BeamtStG - Einzelnorm*
... (1) Die §§ 25 und 50 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 25 und 26 Abs. 3 sowie die §§ 56 bis 56f des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S 654), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 ...
§ 50 HRG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HOCHSCHULRAHMENGESETZ (HRG) § 50 DIENSTRECHTLICHE SONDERREGELUNGEN (1) Die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes über die Laufbahnen und den einstweiligen Ruhestand sind auf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nicht anzuwenden. Die Vorschriften ...
Art IX § 4 2. BesVNG - Einzelnorm*
... dieses Amt in der Bundesbesoldungsordnung A angegebenen Einstufungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. (4) Ein Beamter, dem auf Grund des § 19 des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des § 28 Abs. 2 und 3 des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften oder auf Grund des § 130 ...
§ 7_1 1. BesVNG - Einzelnorm*
... ZUR VEREINHEITLICHUNG UND NEUREGELUNG DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (1. BESVNG) § 7  Der Höchstbetrag des Ausgleichs nach § 103 des Beamtenrechtsrahmengesetzes gilt unmittelbar für den Bereich der Länder. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
§ 8_1 1. BesVNG - Einzelnorm*
... . (4) Eine Anpassung des Landesrechts an vor Verkündung dieses Gesetzes in Kraft getretene Änderungen der versorgungsrechtlichen Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes bleibt unberührt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Inhaltsübersicht 2. BesVNG - Einzelnorm*
... : Anwendung der Übergangsvorschriften des Artikels II des 1.BesVNG auf Versorgungsempfänger Artikel IV: Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Beamtenrechtsrahmengesetzes Artikel V: Änderung anderer Gesetze Artikel VI: Neufassung des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter ...
I. POSTDIENSTBeihAZAnO - Einzelnorm*
... des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachungen vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 479) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 462) übertragen wir die Befugnis, in Angelegenheiten der ...
I. BMinBF/BIBBWidAnO - Einzelnorm*
... des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis, über ...
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