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Trefferliste für 'beamtenrechtsrahmengesetzes'

Dokument 41 - 50 von 114 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 124 BRRG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RAHMENGESETZ ZUR VEREINHEITLICHUNG DES BEAMTENRECHTS (BEAMTENRECHTSRAHMENGESETZ - BRRG) § 124  § 39 findet auch insoweit Anwendung, als seine Voraussetzungen über den Bereich des Bundes oder eines Landes hinaus gegeben sind. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 125 BRRG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RAHMENGESETZ ZUR VEREINHEITLICHUNG DES BEAMTENRECHTS (BEAMTENRECHTSRAHMENGESETZ - BRRG) § 125  Der Beamte ist entlassen, wenn er zum Berufssoldaten oder zum Soldaten auf Zeit ernannt wird. Die Entlassung gilt als Entlassung auf eigenen Antrag. * zum Seitenanfang ...
§ 63 BeamtStG - Einzelnorm*
... (1) Die §§ 25 und 50 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 25 und 26 Abs. 3 sowie die §§ 56 bis 56f des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S 654), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 ...
Art I § 15 PrKultbSaV - Einzelnorm*
... der Stiftung ganz oder überwiegend für die auf die Stiftung übergegangenen Vermögenswerte beschäftigt waren; die Vorschriften der §§ 129 und 130 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 667) sind anzuwenden. Die nach Errichtung der Stiftung von den Treuhänder-Dienstherren ...
Art IX § 4 2. BesVNG - Einzelnorm*
... dieses Amt in der Bundesbesoldungsordnung A angegebenen Einstufungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. (4) Ein Beamter, dem auf Grund des § 19 des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des § 28 Abs. 2 und 3 des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften oder auf Grund des § 130 ...
§ 50 HRG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HOCHSCHULRAHMENGESETZ (HRG) § 50 DIENSTRECHTLICHE SONDERREGELUNGEN (1) Die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes über die Laufbahnen und den einstweiligen Ruhestand sind auf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nicht anzuwenden. Die Vorschriften ...
I. BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003 - Einzelnorm*
... § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich die Befugnis, Widerspruchsbescheide in Reisekosten ...
I. BKWid/BVtrAnO - Einzelnorm*
... des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich dem Bundesverwaltungsamt die Befugnis, über ...
HRG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
... Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren     § 48a     § 48b     § 48c     § 48d     § 49 Anwendung der Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes     § 50 Dienstrechtliche Sonderregelungen     § 51     § 52     § 53 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ...
II. BMinUBhVZustAnO - Einzelnorm*
... § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis ...
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