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Trefferliste für 'beamtenrechtsrahmengesetzes'

Dokument 41 - 50 von 112 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 133a BRRG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RAHMENGESETZ ZUR VEREINHEITLICHUNG DES BEAMTENRECHTS (BEAMTENRECHTSRAHMENGESETZ - BRRG) § 133A  Beschränkungen, Anordnungen und Verpflichtungen nach den §§ 133b bis 133e sind nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes zulässig. Sie finden keine ...
§ 133b BRRG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RAHMENGESETZ ZUR VEREINHEITLICHUNG DES BEAMTENRECHTS (BEAMTENRECHTSRAHMENGESETZ - BRRG) § 133B  (1) Der Beamte kann für Zwecke der Verteidigung auch ohne seine Zustimmung zu einem anderen Dienstherrn abgeordnet oder zur Dienstleistung bei über- oder zwischenstaatlichen ...
§ 63 BeamtStG - Einzelnorm*
... (1) Die §§ 25 und 50 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 25 und 26 Abs. 3 sowie die §§ 56 bis 56f des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S 654), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 ...
Art IX § 4 2. BesVNG - Einzelnorm*
... dieses Amt in der Bundesbesoldungsordnung A angegebenen Einstufungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. (4) Ein Beamter, dem auf Grund des § 19 des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des § 28 Abs. 2 und 3 des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften oder auf Grund des § 130 ...
§ 50 HRG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HOCHSCHULRAHMENGESETZ (HRG) § 50 DIENSTRECHTLICHE SONDERREGELUNGEN (1) Die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes über die Laufbahnen und den einstweiligen Ruhestand sind auf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nicht anzuwenden. Die Vorschriften ...
II. BMinUBhVZustAnO - Einzelnorm*
... § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis ...
I. BMinUWidAnO - Einzelnorm*
... des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis, über ...
I. BMinGSBRAnO - Einzelnorm*
... 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) den Dienstherrn zu vertreten; 2. die Befugnis, nach § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in beamtenrechtlichen Streitigkeiten der Beamtinnen und Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 15 der Bundesbesoldungsordnung ...
§ 91 BeamtVG - Einzelnorm*
... LEKTOREN (1) Auf die Versorgung der Hochschullehrer, Wissenschaftlichen Assistenten und Lektoren im Sinne des Kapitels I, Abschnitt V, 3. Titel des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der vor dem Inkrafttreten des Hochschulrahmengesetzes geltenden Fassung, die nicht als Professoren oder als Hochschulassistenten ...
Inhaltsübersicht 2. BesVNG - Einzelnorm*
... : Anwendung der Übergangsvorschriften des Artikels II des 1.BesVNG auf Versorgungsempfänger Artikel IV: Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Beamtenrechtsrahmengesetzes Artikel V: Änderung anderer Gesetze Artikel VI: Neufassung des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter ...
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