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Trefferliste für 'cannabis'
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- § 14 MedCanG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERSORGUNG MIT CANNABIS ZU MEDIZINISCHEN UND MEDIZINISCH-WISSENSCHAFTLICHEN ZWECKEN (MEDIZINAL-CANNABISGESETZ - MEDCANG) § 14 GELTUNG DER BETÄUBUNGSMITTEL-AUßENHANDELSVERORDNUNG Auf das Verfahren über die Erteilung einer Genehmigung nach §
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- § 17 MedCanG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERSORGUNG MIT CANNABIS ZU MEDIZINISCHEN UND MEDIZINISCH-WISSENSCHAFTLICHEN ZWECKEN (MEDIZINAL-CANNABISGESETZ - MEDCANG) § 17 ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN (1) Der Verkehr mit Cannabis zu medizinischen Zwecken oder mit Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen
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- § 26a MedCanG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERSORGUNG MIT CANNABIS ZU MEDIZINISCHEN UND MEDIZINISCH-WISSENSCHAFTLICHEN ZWECKEN (MEDIZINAL-CANNABISGESETZ - MEDCANG) § 26A ABSEHEN VON VERFOLGUNG (1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 25 Absatz 1, 3 oder Absatz 6 zum Gegenstand, so
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- § 1 MedCanG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERSORGUNG MIT CANNABIS ZU MEDIZINISCHEN UND MEDIZINISCH-WISSENSCHAFTLICHEN ZWECKEN (MEDIZINAL-CANNABISGESETZ - MEDCANG) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Cannabis zu medizinischen Zwecken und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen
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- § 9 MedCanG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERSORGUNG MIT CANNABIS ZU MEDIZINISCHEN UND MEDIZINISCH-WISSENSCHAFTLICHEN ZWECKEN (MEDIZINAL-CANNABISGESETZ - MEDCANG) § 9 VERSAGUNG DER ERLAUBNIS (1) Die Erlaubnis nach § 4 ist zu versagen, wenn 1. nicht gewährleistet ist, dass in der Betriebsstätte
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- § 10 MedCanG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERSORGUNG MIT CANNABIS ZU MEDIZINISCHEN UND MEDIZINISCH-WISSENSCHAFTLICHEN ZWECKEN (MEDIZINAL-CANNABISGESETZ - MEDCANG) § 10 BEFRISTUNG DER ERLAUBNIS; AUFLAGEN UND BESCHRÄNKUNGEN Wenn eine Erlaubnis den Regelungen der internationalen Suchtstoffübereinkommen
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- § 12 MedCanG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERSORGUNG MIT CANNABIS ZU MEDIZINISCHEN UND MEDIZINISCH-WISSENSCHAFTLICHEN ZWECKEN (MEDIZINAL-CANNABISGESETZ - MEDCANG) § 12 GENEHMIGUNG ZUR EINFUHR UND AUSFUHR Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen
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- § 8 KCanG - Einzelnorm



... , auf der sie Informationen nutzerfreundlich und adressatengerecht bereitstellt zu a) der Wirkung, den Risiken und dem risikoreduzierten Konsum von Cannabis, b) Angeboten für Suchtprävention, Suchtberatung und Suchtbehandlung sowie c) diesem Gesetz, 2. entwickelt insbesondere ihr bestehendes Angebot ...
- § 24 MedCanG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERSORGUNG MIT CANNABIS ZU MEDIZINISCHEN UND MEDIZINISCH-WISSENSCHAFTLICHEN ZWECKEN (MEDIZINAL-CANNABISGESETZ - MEDCANG) § 24 KINDER- UND JUGENDSCHUTZ IM ÖFFENTLICHEN RAUM § 5 Absatz 2 des Konsumcannabisgesetzes gilt entsprechend für den öffentlichen
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- § 26 MedCanG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERSORGUNG MIT CANNABIS ZU MEDIZINISCHEN UND MEDIZINISCH-WISSENSCHAFTLICHEN ZWECKEN (MEDIZINAL-CANNABISGESETZ - MEDCANG) § 26 STRAFMILDERUNG UND ABSEHEN VON STRAFE Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Absatz 1 des Strafgesetzbuches mildern
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