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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 41 - 50 von 107346 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 192 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 192 VORAUSSETZUNGEN (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen, die nur so weit durchgeführt werden soll, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft hat oder auf die ...
§ 19 EMVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 19 MONTAGE UND GEBRAUCHSANLEITUNG FÜR GERÄTE, HINWEISE AUF NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN (1) Auf dem Gerät, seiner Verpackung oder den ...
§ 193 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 193 ERFORDERNISSE DES BESCHLUSSES (1) Der Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit ...
§ 20 EMVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 20 ORTSFESTE ANLAGEN (1) Der Betreiber einer ortsfesten Anlage hat dafür zu sorgen, dass die Anlage die Anforderungen der §§ 4 ...
§ 194 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 194 BEDINGTE KAPITALERHÖHUNG MIT SACHEINLAGEN; RÜCKZAHLUNG VON EINLAGEN (1) Wird eine Sacheinlage gemacht, so müssen ihr Gegenstand, die Person, von der die Gesellschaft den Gegenstand erwirbt, und der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl ...
§ 21 EMVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 21 NOTIFIZIERENDE BEHÖRDE, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Notifizierende Behörde ist die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur ...
§ 195 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 195 ANMELDUNG DES BESCHLUSSES (1) Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. § 184 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Der Anmeldung ...
§ 22 EMVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 22 ZUSTÄNDIGKEITEN UND BEFUGNISSE DER BUNDESNETZAGENTUR (1) Die Bundesnetzagentur führt dieses Gesetz aus, soweit gesetzlich nichts ...
§ 196 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 196 (WEGGEFALLEN) - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 23 EMVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 23 MAßNAHMEN DER MARKTÜBERWACHUNG BEI GERÄTEN, MIT DENEN EIN RISIKO VERBUNDEN IST (1) Hat die Bundesnetzagentur Grund zu der Annahme ...
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