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Trefferliste für 'einzelnorm'
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- § 3 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 3 BEGRIFF DES ZUSAMMENHANGES Ein Zusammenhang ist vorhanden, wenn eine Person mehrerer Straftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Tat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung
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- § 22 ZensG 2022 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 22 WIEDERHOLUNGSBEFRAGUNGEN ZUR QUALITÄTSBEWERTUNG (1) Zur Prüfung der Qualität der in der Haushaltsstichprobe und den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen ermittelten
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- § 4 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 4 VERBINDUNG UND TRENNUNG RECHTSHÄNGIGER STRAFSACHEN (1) Eine Verbindung zusammenhängender oder eine Trennung verbundener Strafsachen kann auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten
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- § 23 ZensG 2022 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 23 AUSKUNFTSPFLICHT UND FORM DER AUSKUNFTSERTEILUNG (1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich elektronisch. Bei elektronischer
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- § 5 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 5 MAßGEBENDES VERFAHREN Für die Dauer der Verbindung ist der Straffall, der zur Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört, für das Verfahren maßgebend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung
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- § 24 ZensG 2022 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 24 AUSKUNFTSPFLICHTIGE FÜR DIE GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG (1) Auskunftspflichtig für die Erhebung nach § 9 sind die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Verwalterinnen
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- § 6 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 6 PRÜFUNG DER SACHLICHEN ZUSTÄNDIGKEIT Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback
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- § 25 ZensG 2022 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 25 AUSKUNFTSPFLICHTIGE FÜR DIE HAUSHALTEBEFRAGUNG AUF STICHPROBENBASIS (1) Auskunftspflichtig für die Haushaltsstichprobe nach § 11 und die Wiederholungsbefragungen nach
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- § 6a StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 6A ZUSTÄNDIGKEIT BESONDERER STRAFKAMMERN Die Zuständigkeit besonderer Strafkammern nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 74 Abs. 2, §§ 74a, 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes) prüft das Gericht bis zur Eröffnung
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- § 26 ZensG 2022 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 26 AUSKUNFTSPFLICHTIGE FÜR DIE ERHEBUNGEN AN ANSCHRIFTEN MIT SONDERBEREICHEN (1) Personen an Anschriften mit Sonderbereichen, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft
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