zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 5 MEHRSTIMMRECHTE. HÖCHSTSTIMMRECHTE (1) Sind Mehrstimmrechte nach § 5 Absatz 1 in der bis einschließlich 14. Dezember 2023 geltenden Fassung erloschen oder nach § 5 Absatz 2 in der bis einschließlich 14. Dezember ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 6 WECHSELSEITIG BETEILIGTE UNTERNEHMEN (1) Sind eine Aktiengesellschaft und ein anderes Unternehmen bereits beim Inkrafttreten des Aktiengesetzes wechselseitig beteiligte Unternehmen, ohne daß die Voraussetzungen des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 7 MITTEILUNGSPFLICHT VON BETEILIGUNGEN Die Mitteilungspflichten nach §§ 20, 21 und 328 Abs. 3 des Aktiengesetzes gelten auch für Beteiligungen, die beim Inkrafttreten des Aktiengesetzes bestehen. Die Beteiligungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 8 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS Entspricht bei Aktiengesellschaften, die beim Inkrafttreten des Aktiengesetzes in das Handelsregister eingetragen sind, die Satzungsbestimmung über den Gegenstand des Unternehmens nicht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS GEPRÜFTER MEDIENFACHWIRT UND GEPRÜFTE MEDIENFACHWIRTIN-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA (MEDIENFACHWIRT-BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - MFBAPROMEDIAFPRV) § ...
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