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Trefferliste für 'grundsteuer'
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- § 15 GrStG - Einzelnorm



... Abs. 1 Nr. 1 u. 2 idF d. Bek v. 7.8.1973 I 965: Sachsen - Abweichung durch das Sächsisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 21.12.2021 SächsGVBl. 2022, S. 9 mWv 6.1.2022 (vgl. BGBl. I 2022, 29) * zum ...
- § 5 StStatG - Einzelnorm



... sowie die Aktenzeichen oder die Steuernummern für die Feststellung oder Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer bei den Statistiken nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie die Registernummer, die Postleitzahl und der Ort des Registergerichts bei den Statistiken nach § 1 Absatz 1 Nummer ...
- Art 72 GG - Einzelnorm



... . die Raumordnung; 5. den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen); 6. die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse; 7. die Grundsteuer.Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates ...
- § 103 StRSaarEG - Einzelnorm



... finden keine Anwendung 1. die Vorschriften des § 33 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 5 des Grundsteuergesetzes und 2. die Vorschriften der §§ 58 bis 60 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 19 GrStG - Einzelnorm



... GRUNDSTEUERGESETZ (GRSTG) § 19 ANZEIGEPFLICHT (1) Jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes, die zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann, hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 ...
- § 9 GewStG - Einzelnorm



... (GEWSTG) § 9 KÜRZUNGEN Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um 1. die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitz. 2An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich ...
- § 9 StStatG - Einzelnorm



... der Länder die statistische Aufbereitung der Angaben zur Biersteuer übertragen wird. (3) Zur Verprobung neuer Steuermodelle auf dem Gebiet der Grundsteuer und der Grunderwerbsteuer sind die Länderfinanzbehörden berechtigt, die dafür erforderlichen Einzelangaben einschließlich der grundstücksbezogenen ...
- Art 97 § 16 EGAO - Einzelnorm



... : 1. Abweichend von § 240 Abs. 1 der Abgabenordnung tritt bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, der Vermögensteuer, der Grundsteuer, der Vermögensabgabe, der Kreditgewinnabgabe und der Umsatzsteuer für die Verwirkung des Säumniszuschlages an die Stelle des Fälligkeitstages ...
- Nr 30 PreisLS - Einzelnorm



... unterscheiden a) Steuern, die Kosten im Sinne dieser Leitsätze sind (kalkulierbare Steuern), insbesondere die Gewerbesteuer, die Vermögensteuer, die Grundsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer. Als Sonderkosten sind in den Kalkulationen auszuweisen aa) die auf den Lieferungen und sonstigen Leistungen des ...
- § 1 HofV - Einzelnorm



... nicht oder noch nicht ergangen, dient in dieser Reihenfolge der jeweils zuletzt für das Grundstück ergangene Bescheid über die Erhebung der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer, ein Bescheid über die Erhebung von Abwassergebühren für das Grundstück nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes als amtliches ...
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