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Trefferliste für 'grundsteuer'

Dokument 41 - 50 von 76 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 10 GrStG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDSTEUERGESETZ (GRSTG) § 10 STEUERSCHULDNER (1) Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. (2) Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner ...
§ 22 AO - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 22 REALSTEUERN (1) Für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge ist bei der Grundsteuer das Lagefinanzamt (§ 18 Absatz 1 Nummer 1) und bei der Gewerbesteuer das Betriebsfinanzamt (§ 18 Absatz 1 Nummer 2) örtlich zuständig. Abweichend ...
§ 11 GrStG - Einzelnorm*
... übereignet, so haftet der Erwerber neben dem früheren Eigentümer für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergegenstandes entfallende Grundsteuer, die für die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres zu entrichten ist. Das gilt nicht für Erwerbe aus einer ...
§ 99 StRSaarEG - Einzelnorm*
... EINFÜHRUNG DES DEUTSCHEN RECHTS AUF DEM GEBIETE DER STEUERN, ZÖLLE UND FINANZMONOPOLE IM SAARLAND § 99 ERHEBUNGSZEITRAUM Erhebungszeitraum für die Grundsteuer ist im Saarland das Kalenderjahr. In allen Fällen, in denen es auf den Beginn oder das Ende eines Rechnungsjahres ankommt, tritt an die Stelle ...
§ 12 GrStG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDSTEUERGESETZ (GRSTG) § 12 DINGLICHE HAFTUNG Die Grundsteuer ruht auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 7 BibuBAProFPrV - Einzelnorm*
... gegenüberstellen sowie Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragsteuerrecht beschreiben und 10. Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in das betriebliche Geschehen einordnen. (4) Im Handlungsbereich „Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen ...
§ 13 GrStG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDSTEUERGESETZ (GRSTG) § 13 STEUERMESSZAHL UND STEUERMESSBETRAG Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Promillesatzes (Steuermesszahl) auf den Grundsteuerwert oder seinen steuerpflichtigen ...
§ 4 WiPrPrüfV - Einzelnorm*
... , Finanzgerichtsordnung; 2. Recht der Steuerarten, insbesondere a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, b) Bewertungsgesetz, Erbschaftsteuer, Grundsteuer, c) Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, d) Umwandlungssteuerrecht; 3. Grundzüge des Internationalen Steuerrechts. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 15 GrStG - Einzelnorm*
... Abs. 1 Nr. 1 u. 2 idF d. Bek v. 7.8.1973 I 965: Sachsen - Abweichung durch das Sächsisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 21.12.2021 SächsGVBl. 2022, S. 9 mWv 6.1.2022 (vgl. BGBl. I 2022, 29) * zum ...
§ 103 StRSaarEG - Einzelnorm*
... finden keine Anwendung 1. die Vorschriften des § 33 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 5 des Grundsteuergesetzes und 2. die Vorschriften der §§ 58 bis 60 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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