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Trefferliste für 'rechtsstellung'

Dokument 41 - 50 von 735 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 54 AbgG - Einzelnorm****
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 54 RECHTSSTELLUNG (1) Die Fraktionen sind rechtsfähige Vereinigungen von Abgeordneten im Deutschen Bundestag. (2) Die Fraktionen können klagen und verklagt werden ...
§ 38 SCEBG - Einzelnorm****
... GESETZ ÜBER DIE BETEILIGUNG DER ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN IN EINER EUROPÄISCHEN GENOSSENSCHAFT (SCE-BETEILIGUNGSGESETZ - SCEBG) § 38 RECHTSSTELLUNG; INNERE ORDNUNG (1) Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan der Europäischen Genossenschaft haben die gleichen Rechte und ...
§ 42 SGleiG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOLDATINNEN- UND SOLDATENGLEICHSTELLUNGSGESETZ (SGLEIG) § 42 RECHTSSTELLUNG (1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Dienststelle und unmittelbar deren Leitung zugeordnet. Ihr Zuständigkeitsbereich ergibt sich aus den §§ 23 bis 28. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte ...
§ 148 HGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 148 RECHTSSTELLUNG DER LIQUIDATOREN (1) Die Liquidatoren haben, auch wenn sie vom Gericht berufen sind, den Weisungen Folge zu leisten, welche die Beteiligten in Bezug auf die Geschäftsführung beschließen. Hat nach dem Gesellschaftsvertrag ...
§ 8 BBahnG - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBAHNGESETZ § 8 ZUSAMMENSETZUNG UND RECHTSSTELLUNG DES VORSTANDS (1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern. Über die Zahl der Mitglieder beschließt die Bundesregierung. Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen ...
§ 11 KredAnstWiAG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU § 11 RECHTSSTELLUNG (1) Der Anstalt stehen in bezug auf Besteuerung, Errichtung von Bauten, Unterbringung und Mietverhältnisse über Gebäude die gleichen Rechte wie der Deutschen Bundesbank zu. Die Anstalt ...
§ 29 MgFSG - Einzelnorm****
... GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 29 RECHTSSTELLUNG; INNERE ORDNUNG (1) Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsorgan der aus dem grenzüberschreitenden Vorhaben hervorgehenden Gesellschaft haben die gleichen ...
§ 16 GmbHG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 16 RECHTSSTELLUNG BEI WECHSEL DER GESELLSCHAFTER ODER VERÄNDERUNG DES UMFANGS IHRER BETEILIGUNG; ERWERB VOM NICHTBERECHTIGTEN (1) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer ...
§ 8 MiLoG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG EINES ALLGEMEINEN MINDESTLOHNS (MINDESTLOHNGESETZ - MILOG) § 8 RECHTSSTELLUNG DER MITGLIEDER (1) Die Mitglieder der Mindestlohnkommission unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen. (2) Die Tätigkeit der Mitglieder ...
Art 2 SVwHKVorRV - Einzelnorm****
... VON VORRECHTEN UND BEFREIUNGEN AN DAS WIRTSCHAFTS- UND HANDELSBÜRO DER SONDERVERWALTUNGSREGION HONGKONG DER VOLKSREPUBLIK CHINA IN BERLIN ART 2 RECHTSSTELLUNG (1) Das Büro besitzt in der Bundesrepublik Deutschland volle Rechtspersönlichkeit und kann insbesondere a) Verträge schließen, b) bewegliches ...
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