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Trefferliste für 'wehrpflicht'
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- § 1 WPersAV - Einzelnorm



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der ungedienten Wehrpflichtigen nach § 25 des Wehrpflichtgesetzes. Als Wehrpflichtiger im Sinne dieser Verordnung gelten auch die vor Beginn der Wehrpflicht Erfaßten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 4 WPersAV - Einzelnorm



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WEHRPFLICHTIGE - WPERSAV) § 4 (1) Die Personalakte des Wehrpflichtigen ist so lange aufzubewahren, wie dies zur Erfüllung der Wehrpflicht erforderlich ist, längstens bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet. Im Falle der Wehrdienstunfähigkeit, des Ausschlusses ...
- § 12b StAG - Einzelnorm



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der von der Ausländerbehörde bestimmten Frist wieder eingereist ist. Gleiches gilt, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Herkunftsstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehr- oder Ersatzdienst wieder einreist ...
- § 35 ZDG - Einzelnorm



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sowie des Urlaubs die Bestimmungen entsprechende Anwendung, die für einen Soldaten des untersten Mannschaftsdienstgrades, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet, gelten. (2) Einem Dienstleistenden kann nach einer Dienstzeit von drei Monaten der Sold der Soldgruppe 2 gewährt werden, wenn seine ...
- Inhaltsübersicht SG - Einzelnorm



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§ 77 Dienstleistungsüberwachung; Haftung § 78 Aufenthaltsfeststellungsverfahren § 79 Vorführung und Zuführung 6. Verhältnis zur Wehrpflicht § 80 Konkurrenzregelung Fünfter Abschnitt Dienstliche Veranstaltungen § 81 Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen Sechster Abschnitt Rechtsschutz 1. Rechtsweg ...
- § 1 SG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht. Staat und Soldaten sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden. (2 ...
- § 11 BRKG - Einzelnorm



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oder wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit oder von Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten; dies gilt für Reisen in das Ausland nur bis zum inländischen Grenzort oder dem inländischen Flughafen, von dem die Flugreise ...
- § 43 ZDG - Einzelnorm



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(1) Ein Dienstleistender ist zu entlassen, wenn 1. die für den Zivildienst festgesetzte Zeit abgelaufen ist, 2. er nicht wehrpflichtig war oder seine Wehrpflicht ruht oder endet, 3. der die Verfügbarkeit feststellende Musterungsbescheid, Einberufungsbescheid oder der Umwandlungsbescheid nach § 19 Abs ...
- § 9 BGB - Einzelnorm



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Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort. (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Soldaten, die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 45 ZDG - Einzelnorm



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auf keine der genannten Strafen, Maßregeln oder Nebenfolgen erkannt, so dürfen dem Ausgeschlossenen aus dem Ausschluss für die Erfüllung der Wehrpflicht keine nachteiligen Folgen erwachsen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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