, umso höher die Genauigkeit.



... . (2) Voraussetzungen für die Eintragung sind a) die Approbation als Arzt, b) der erfolgreiche Abschluß entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder der Nachweis einer ...



...



...



...



...



... (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 318 AUSKUNFTSPFLICHT BEI MAßNAHMEN DER BERUFLICHEN AUS- ODER WEITERBILDUNG, LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN, ZUR AKTIVIERUNG UND BERUFLICHEN EINGLIEDERUNG (1) Arbeitgeber und Träger, bei denen eine Maßnahme ...



...



...



...



...