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Trefferliste für 'weiterbildung'

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§ 27 BKrFQG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRUNDQUALIFIKATION UND DIE WEITERBILDUNG DER FAHRER BESTIMMTER KRAFTFAHRZEUGE FÜR DEN GÜTER- ODER PERSONENKRAFTVERKEHR (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ - BKRFQG) § 27 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium für Verkehr ...
§ 318 SGB 3 - Einzelnorm*
... (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 318 AUSKUNFTSPFLICHT BEI MAßNAHMEN DER BERUFLICHEN AUS- ODER WEITERBILDUNG, LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN, ZUR AKTIVIERUNG UND BERUFLICHEN EINGLIEDERUNG (1) Arbeitgeber und Träger, bei denen eine Maßnahme ...
Inhaltsübersicht BKrFQG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRUNDQUALIFIKATION UND DIE WEITERBILDUNG DER FAHRER BESTIMMTER KRAFTFAHRZEUGE FÜR DEN GÜTER- ODER PERSONENKRAFTVERKEHR (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ - BKRFQG) INHALTSÜBERSICHT  Abschnitt 1   Anwendungsbereich §  1 Anwendungsbereich ...
§ 7 BKrFQG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRUNDQUALIFIKATION UND DIE WEITERBILDUNG DER FAHRER BESTIMMTER KRAFTFAHRZEUGE FÜR DEN GÜTER- ODER PERSONENKRAFTVERKEHR (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ - BKRFQG) § 7 NACHWEIS DER QUALIFIKATION (1) Die nach Landesrecht zuständige ...
§ 11 BKrFQG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRUNDQUALIFIKATION UND DIE WEITERBILDUNG DER FAHRER BESTIMMTER KRAFTFAHRZEUGE FÜR DEN GÜTER- ODER PERSONENKRAFTVERKEHR (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ - BKRFQG) § 11 ÜBERWACHUNG ANERKANNTER AUSBILDUNGSSTÄTTEN (1) Die Überwachung ...
§ 21 BKrFQG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRUNDQUALIFIKATION UND DIE WEITERBILDUNG DER FAHRER BESTIMMTER KRAFTFAHRZEUGE FÜR DEN GÜTER- ODER PERSONENKRAFTVERKEHR (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ - BKRFQG) § 21 DATENÜBERMITTLUNG AN INLÄNDISCHE BEHÖRDEN UND STELLEN (1) Die ...
§ 82 SGB 3 - Einzelnorm*
... ) § 82 FÖRDERUNG BESCHÄFTIGTER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können abweichend von § 81 bei beruflicher Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn 1. Fertigkeiten ...
§ 10a BÄO - Einzelnorm*
... § 10A  (1) Approbierte Zahnärzte, die eine gültige staatliche Anerkennung als Fachzahnarzt für Kieferchirurgie nach der Anordnung Nr. 1 über die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte (Facharzt-/Fachzahnarztordnung) vom 11. August 1978 (GBl. I Nr. 25 S. 286) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 15 ...
§ 1 BKrFQG - Einzelnorm*
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§ 3 BKrFQG - Einzelnorm*
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