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Trefferliste für 'bundesimmissionsschutzgesetz'
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- § 14 BImSchG - Einzelnorm



... GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 14 AUSSCHLUSS VON PRIVATRECHTLICHEN ABWEHRANSPRÜCHEN Auf Grund privatrechtlicher, nicht auf besonderen Titeln beruhender Ansprüche ...
- § 14a BImSchG - Einzelnorm



... GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 14A VEREINFACHTE KLAGEERHEBUNG Der Antragsteller kann eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben, wenn über seinen Widerspruch ...
- § 15 BImSchG - Einzelnorm



... GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 15 ÄNDERUNG GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGER ANLAGEN (1) Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen ...
- § 16 BImSchG - Einzelnorm



... GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 16 WESENTLICHE ÄNDERUNG GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGER ANLAGEN (1) Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer ...
- § 16a BImSchG - Einzelnorm



... GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 16A STÖRFALLRELEVANTE ÄNDERUNG GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGER ANLAGEN Die störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage ...
- § 16b BImSchG - Einzelnorm



... GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 16B REPOWERING VON ANLAGEN ZUR ERZEUGUNG VON STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN (1) Wird eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus ...
- § 17 BImSchG - Einzelnorm



... GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 17 NACHTRÄGLICHE ANORDNUNGEN (1) Zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ...
- § 18 BImSchG - Einzelnorm



... GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 18 ERLÖSCHEN DER GENEHMIGUNG (1) Die Genehmigung erlischt, wenn 1. innerhalb einer von der Genehmigungsbehörde gesetzten angemessenen ...
- § 19 BImSchG - Einzelnorm



... GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 19 VEREINFACHTES VERFAHREN (1) Durch Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 kann vorgeschrieben werden, dass die Genehmigung ...
- § 20 BImSchG - Einzelnorm



... GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 20 UNTERSAGUNG, STILLLEGUNG UND BESEITIGUNG (1) Kommt der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage einer Auflage, einer ...
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