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Trefferliste für 'berichtigung'
Dokument 511 - 520 von 698 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 149 HGB - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 149 HAFTUNG DES GESELLSCHAFTERS FÜR FEHLBETRAG Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter der Gesellschaft für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis ...
- Art 3 § 3 SVwGÄndG 8 - Einzelnorm



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das Eigentum an einem Grundstück nach § 651 der Reichsversicherungsordnung zum Vermögen der Holz-Berufsgenossenschaft, so stellt sie den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs. Der Antrag ist von dem Vorsitzenden des Vorstandes und von dem Geschäftsführer der Holz-Berufsgenossenschaft zu unterschreiben ...
- § 13 eWpRV - Einzelnorm



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: 1. die Einzelheiten des Verfahrens und der Eintragung nach § 4 Absatz 4 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere, 2. die Einzelheiten der Berichtigung des Registers bei fehlender Zustimmung oder Weisung gemäß § 18 Absatz 5 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere, 3. die Einzelheiten des Verfahrens ...
- § 12 WPapBerSchlG - Einzelnorm



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) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für Aussteller, denen zur Deckung ihrer Verbindlichkeiten Ausgleichsforderungen gewährt werden können, sofern eine Berichtigung der Umstellungsrechnung auf Grund der Schlußrechnung nicht vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestätigt worden ist. * zum Seitenanfang ...
- § 13 16. RAG - Einzelnorm



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zum Ablauf des Monats zu gewähren, in dem der Berichtigungsbescheid zugestellt wird. Eine Rückforderung überzahlter Beträge findet nicht statt. Die Berichtigung ist in den Rentenversicherungen nur bis zum 30. Juni 1974 und in der Unfallversicherung bis zum 31. Dezember 1974 zulässig. (3) Die §§ 627 ...
- § 38 AZRG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DAS AUSLÄNDERZENTRALREGISTER (AZR-GESETZ) § 38 UNTERRICHTUNG BETEILIGTER STELLEN (1) Die Registerbehörde hat im Fall einer Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung nach den §§ 35 bis 37 den Empfänger der betreffenden Daten zu unterrichten, wenn dies zur Wahrung überwiegender ...
- § 108 FlurbG - Einzelnorm



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FLURBEREINIGUNGSGESETZ (FLURBG) § 108 (1) Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung der Flurbereinigung dienen, einschließlich der Berichtigung der öffentlichen Bücher, sind frei von Gebühren, Steuern, Kosten und Abgaben; hiervon unberührt bleiben Regelungen hinsichtlich der Gebühren, Kosten ...
- § 5 HAV - Einzelnorm



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Tags vor dem Beginn der Abstimmung zu berichtigen, wenn ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eintritt oder aus ihm ausscheidet, und einen Abdruck der Berichtigung dem Versicherungsträger zu übersenden. (2) Abstimmen kann nur, wer in die Abstimmungsliste eingetragen ist. (3) Der Abstimmungsvorstand hat ...
- Art 3 § 4 SVwGÄndG 8 - Einzelnorm



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) § 4 (1) Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung des § 651 der Reichsversicherungsordnung dienen, einschließlich der Berichtigung der öffentlichen Bücher, sind frei von Gebühren, Steuern und Auslagen; dies gilt auch für Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren, nicht aber für die Kosten eines ...
- § 9 KrWaffKontrGDV 2 - Einzelnorm



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. Die Eintragungen sind unverzüglich nach einem meldepflichtigen Ereignis vorzunehmen und müssen in nachvollziehbarer Weise erfolgen. Jede Berichtigung eines Eintrags muss als solche erkennbar sein und den ursprünglichen Eintrag unverändert lassen. Das Kriegswaffenbuch kann in Papierform oder elektronisch ...
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