zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SCHIFFSSICHERHEITSVERORDNUNG (SCHSV) ANLAGE 1A (ZU DEN §§ 6 UND 6A) SCHIFFSBEZOGENER SICHERHEITSSTANDARD IN DEN ÜBRIGEN FÄLLEN (Fundstelle: BGBl. I 2018, 244 - 334; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Inhaltsübersicht Teil 1 Sicherheitsanforderungen ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUFHEBUNG DES FREIHAFENS HAMBURG § 1 Der Freihafen Hamburg wird aufgehoben. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUFHEBUNG DES FREIHAFENS HAMBURG § 2 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg vom 22. August 1997 (BGBl. I S. 2320), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER STAATLICHEN ANERKENNUNG DES AUSBILDUNGSBERUFS SPARKASSENKAUFMANN/SPARKASSENKAUFFRAU EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch § 24 Nr. 1 des Gesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER STAATLICHEN ANERKENNUNG DES AUSBILDUNGSBERUFS SPARKASSENKAUFMANN/SPARKASSENKAUFFRAU § 2 ÜBERGANGSREGELUNG Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER STAATLICHEN ANERKENNUNG DES AUSBILDUNGSBERUFS SPARKASSENKAUFMANN/SPARKASSENKAUFFRAU § 3 ÜBERGANGSFRIST Berufsausbildungsverhältnisse auf der Grundlage der Vorschriften über die Berufsausbildung zum Sparkassenkaufmann ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER STAATLICHEN ANERKENNUNG DES AUSBILDUNGSBERUFS SPARKASSENKAUFMANN/SPARKASSENKAUFFRAU § 4 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DES SCHREIBENS DER DREI MÄCHTE VOM 8. JUNI 1990 ZUR AUFHEBUNG IHRER VORBEHALTE INSBESONDERE IN DEM GENEHMIGUNGSSCHREIBEN ZUM GRUNDGESETZ VOM 12. MAI 1949 IN BEZUG AUF DIE DIREKTWAHL DER BERLINER VERTRETER ZUM BUNDESTAG UND IHR VOLLES STIMMRECHT IM BUNDESTAG ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR AUFHEBUNG MARKTORDNUNGSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN IM BEREICH ZUCKER § 2 WEITERANWENDUNG VON VORSCHRIFTEN Die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung ist auf Sachverhalte, die vor dem 27. Dezember 2010 entstanden sind und deren Abwicklung weiter ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG UND AUFHEBUNG MARKTORDNUNGSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN EINGANGSFORMEL Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verordnet - auf Grund des § 31 Abs. 3 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation ...