zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 1 GRUNDKAPITAL (1) § 6 des Aktiengesetzes gilt nicht für Aktiengesellschaften, deren Grundkapital und Aktien beim Inkrafttreten des Aktiengesetzes nicht auf einen Nennbetrag in Deutscher Mark lauten, sowie für Aktiengesellschaften ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 2 MINDESTNENNBETRAG DES GRUNDKAPITALS Für Aktiengesellschaften, die vor dem 1. Januar 1999 in das Handelsregister eingetragen oder zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet worden sind, bleibt der bis dahin ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER STATISTIKEN IM HANDWERK (HANDWERKSTATISTIKGESETZ - HWSTATG) § 7 ÜBERMITTLUNGSREGELUNGEN An die für Wirtschaft und Landesplanung zuständigen obersten Landesbehörden dürfen für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 3 MINDESTNENNBETRAG DER AKTIEN (1) Aktien dürfen nur noch nach § 8 des Aktiengesetzes ausgegeben werden. (2) Aktien einer Gesellschaft, die vor dem 1. Januar 1999 in das Handelsregister eingetragen oder zur Eintragung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 4 VERFAHREN DER UMSTELLUNG AUF DEN EURO (1) Über die Umstellung des Grundkapitals und der Aktiennennbeträge sowie weiterer satzungsmäßiger Betragsangaben auf Euro zu dem gemäß Artikel 109l Abs. 4 Satz 1 des EG-Vertrages ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 5 MEHRSTIMMRECHTE. HÖCHSTSTIMMRECHTE (1) Sind Mehrstimmrechte nach § 5 Absatz 1 in der bis einschließlich 14. Dezember 2023 geltenden Fassung erloschen oder nach § 5 Absatz 2 in der bis einschließlich 14. Dezember ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER STATISTIKEN IM HANDWERK (HANDWERKSTATISTIKGESETZ - HWSTATG) § 10 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...