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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 521 - 530 von 107104 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 1 DBAPAKG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 14. JULI 1994 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN ART 1  Dem in Islamabad am 14. Juli 1994 unterzeichneten ...
§ 12 EntschG - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG NACH DEM GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - ENTSCHG) § 12 ZUSTÄNDIGKEIT UND VERFAHREN (1) Für die Durchführung dieses Gesetzes gelten die Bestimmungen des Vermögensgesetzes entsprechend. Für nach ...
Art 2 DBAPAKG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 14. JULI 1994 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN ART 2  Soweit das Abkommen auf Grund seines Artikels 28 ...
Eingangsformel MilchKennzV - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE KENNZEICHNUNG WÄRMEBEHANDELTER KONSUMMILCH (KONSUMMILCH-KENNZEICHNUNGS-VERORDNUNG) EINGANGSFORMEL  Mit Zustimmung des Bundesrates verordnen auf Grund des § 9 Abs. 2 und der §§ 37 und 52 Abs. 1 Satz 1 des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 (Reichsgesetzbl ...
Art 3 DBAPAKG - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 14. JULI 1994 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN ART 3  (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung ...
§ 1 MilchKennzV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE KENNZEICHNUNG WÄRMEBEHANDELTER KONSUMMILCH (KONSUMMILCH-KENNZEICHNUNGS-VERORDNUNG) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Die Vorschriften dieser Verordnung finden Anwendung auf Konsummilch im Sinne von Nummern III 1 erster Unterabsatz Buchstabe ...
§ 1 AltTZG 1996 - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 1 GRUNDSATZ (1) Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. (2) Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) fördert durch Leistungen nach diesem ...
§ 2 MilchKennzV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE KENNZEICHNUNG WÄRMEBEHANDELTER KONSUMMILCH (KONSUMMILCH-KENNZEICHNUNGS-VERORDNUNG) § 2 ALLGEMEINE KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN (1) Konsummilch darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den Vorschriften dieser Verordnung ...
§ 2 AltTZG 1996 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 2 BEGÜNSTIGTER PERSONENKREIS (1) Leistungen werden für Arbeitnehmer gewährt, die 1. das 55. Lebensjahr vollendet haben, 2. nach dem 14. Februar 1996 auf Grund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber, die sich zumindest auf die ...
§ 3 MilchKennzV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE KENNZEICHNUNG WÄRMEBEHANDELTER KONSUMMILCH (KONSUMMILCH-KENNZEICHNUNGS-VERORDNUNG) § 3 BESONDERE KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN Die Kennzeichnung muß ferner enthalten den Fettgehalt der Konsummilch in vom Hundert des Gewichts durch die ...
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