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Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 521 - 530 von 636 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 3 FKAG - Einzelnorm



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3 ZUSAMMENARBEIT MIT DER DEUTSCHEN BUNDESBANK Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen. § 7 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 2 SanktDG - Einzelnorm



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Flaggenregister und die beim Luftfahrt-Bundesamt geführte Luftfahrzeugrolle nehmen und Auskunftsersuchen nach § 24c Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 des Kreditwesengesetzes stellen. (3) Zur Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder wenn eine Vereitelung von Maßnahmen ...
- § 23 KAGB - Einzelnorm



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der Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht zuverlässig sind oder die zur Leitung erforderliche fachliche Eignung im Sinne von § 25c Absatz 1 des Kreditwesengesetzes nicht haben; 4. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Inhaber einer bedeutenden Beteiligung nicht zuverlässig ist oder aus anderen ...
- § 53 SAG - Einzelnorm



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und die Abwicklungsbehörde im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit von ihren Befugnissen nach den §§ 36, 58, 58a, 59, 60, 172 und 174 oder § 45 des Kreditwesengesetzes Gebrauch machen. Die Abwicklungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit auch gemäß den §§ 62 ...
- § 35c GewStG - Einzelnorm



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Beträge (§ 8 Nummer 1 Buchstabe a) bei aa) Finanzdienstleistungsinstituten, soweit sie Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes tätigen, bb) Zahlungsinstituten, soweit sie Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ...
- § 81 WpHG - Einzelnorm



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- WPHG) § 81 GESCHÄFTSLEITER (1) Die Geschäftsleiter eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens haben im Rahmen der Pflichten aus § 25c Absatz 3 des Kreditwesengesetzes oder aus § 41 des Wertpapierinstitutsgesetzes ihre Aufgaben in einer Art und Weise wahrzunehmen, die die Integrität des Marktes wahrt ...
- § 3a BörsG - Einzelnorm



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. Die Deutsche Bundesbank nimmt die operativen Aufgaben nach den Artikeln 26 und 27 der Verordnung (EU) 2022/2554 wahr. § 7 Absatz 3 und 4 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend. (2) Bei Verstößen gegen die in Absatz 1 genannten Vorschriften sowie sich hierauf beziehende Anordnungen der Börsenaufsichtsbehörde ...
- § 27 KStG - Einzelnorm



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2 gelten entsprechend, wenn anstelle eines inländischen Kreditinstituts eine inländische Zweigniederlassung eines der in § 53b Absatz 1 oder 7 des Kreditwesengesetzes genannten Unternehmen die Leistung erbringt. (5) 1Ist für eine Leistung der Kapitalgesellschaft die Minderung des Einlagekontos zu niedrig ...
- § 3 AgNwV - Einzelnorm



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Wirtschaftsraum beaufsichtigtes Institut im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder im Sinne des § 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes oder Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes ist. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 37 ZAG - Einzelnorm



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, die die Versagung der Registrierung nach § 35 rechtfertigten, oder gegen die Mitteilungspflicht nach § 34 Absatz 5 verstoßen wird. (3) § 38 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend. § 48 Absatz 4 Satz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Jahresfrist sind nicht anzuwenden ...
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