zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 32. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (GERÄTE- UND MASCHINENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 32. BIMSCHV) § 8 BETRIEB IN EMPFINDLICHEN GEBIETEN Die Länder können 1. unter Beachtung des Artikels 17 der Richtlinie 2000/14/EG weitergehende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 32. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (GERÄTE- UND MASCHINENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 32. BIMSCHV) § 10 ÜBERGANGSVORSCHRIFT (1) Für Geräte und Maschinen nach dem Anhang, die vor dem 6. September 2002 in Verkehr gebracht oder ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 32. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (GERÄTE- UND MASCHINENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 32. BIMSCHV) § 11 ANPASSUNGSVORSCHRIFT Wird Anhang III der in § 3 in Bezug genommen Richtlinie 2000/14/EG im Verfahren nach Artikel 18 Abs ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 32. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (GERÄTE- UND MASCHINENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 32. BIMSCHV) ANHANG (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3481 - 3482) Nachstehende Geräte und Maschinen fallen nach § 1 in den Anwendungsbereich ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE LÄRMKARTIERUNG) (34. BIMSCHV) § 2 LÄRMINDIZES (1) Die Lärmindizes L Day , L Evening und L Night sind die A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE LÄRMKARTIERUNG) (34. BIMSCHV) § 4 AUSARBEITUNG VON LÄRMKARTEN (1) Lärmkarten für Ballungsräume erstrecken sich auf sämtliche darin gelegene Hauptlärmquellen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE LÄRMKARTIERUNG) (34. BIMSCHV) § 5 BERECHNUNGSVERFAHREN (1) Die Lärmindizes werden nach Verfahren berechnet, die den allgemein anerkannten Regeln der ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBENUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (ARTIKEL 1 DER VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG UND ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN) (VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE LÄRMKARTIERUNG) (34. BIMSCHV) § 7A ZUGÄNGLICHKEIT DER NORMEN DIN- und ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth Verlag ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBENUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (ARTIKEL 1 DER VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG UND ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN) (VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG ...