zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 31. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG DER EMISSIONEN FLÜCHTIGER ORGANISCHER VERBINDUNGEN BEI DER VERWENDUNG ORGANISCHER LÖSUNGSMITTEL IN BESTIMMTEN ANLAGEN - 31. BIMSCHV) ANHANG IV (ZU § 4) REDUZIERUNGSPLAN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 31. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG DER EMISSIONEN FLÜCHTIGER ORGANISCHER VERBINDUNGEN BEI DER VERWENDUNG ORGANISCHER LÖSUNGSMITTEL IN BESTIMMTEN ANLAGEN - 31. BIMSCHV) ANHANG V (ZU DEN §§ 5 UND ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 31. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG DER EMISSIONEN FLÜCHTIGER ORGANISCHER VERBINDUNGEN BEI DER VERWENDUNG ORGANISCHER LÖSUNGSMITTEL IN BESTIMMTEN ANLAGEN - 31. BIMSCHV) ANHANG VI (ZU DEN §§ 5 ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 31. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG DER EMISSIONEN FLÜCHTIGER ORGANISCHER VERBINDUNGEN BEI DER VERWENDUNG ORGANISCHER LÖSUNGSMITTEL IN BESTIMMTEN ANLAGEN - 31. BIMSCHV) ANHANG VII (ZU § 3) BESTE VERFÜGBARE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ACHTZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 18. BIMSCHV) § 2 IMMISSIONSRICHTWERTE (1) Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daß die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Immissionsrichtwerte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ACHTZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 18. BIMSCHV) § 3 MAßNAHMEN Zur Erfüllung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 hat der Betreiber insbesondere 1. an Lautsprecheranlagen und ähnlichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ACHTZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 18. BIMSCHV) § 4 WEITERGEHENDE VORSCHRIFTEN Weitergehende Vorschriften, vor allem zum Schutz der Sonn- und Feiertags-, Mittags- und Nachtruhe ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ACHTZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 18. BIMSCHV) § 5 NEBENBESTIMMUNGEN UND ANORDNUNGEN IM EINZELFALL (1) Die zuständige Behörde soll von Nebenbestimmungen zu erforderlichen Zulassungsentscheidungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ACHTZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 18. BIMSCHV) § 6 ZULASSUNG VON AUSNAHMEN Die zuständige Behörde kann für internationale oder nationale Sportveranstaltungen von herausragender ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ACHTZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 18. BIMSCHV) § 7 ZUGÄNGLICHKEIT DER NORM- UND RICHTLINIENBLÄTTER Die in den Nummern 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2 des Anhangs genannten DIN-Normblätter ...