Übersetzung durch Ute Reusch. Translation provided by Ute Reusch. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 64) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 2 of the Act ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ALTHOLZ (ALTHOLZVERORDNUNG - ALTHOLZV) § 6 KONTROLLE VON ALTHOLZ ZUR HOLZWERKSTOFFHERSTELLUNG (1) Zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 3 und § 3 Abs. 3 sowie ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHEN BERATUNG VON DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN (DRITTSTAATSANGEHÖRIGENBERATUNGSVERORDNUNG - DBV) § 8 ENTSCHEIDUNG; AUSZAHLUNG DES ZUSCHUSSES; RECHTSWEG (1) Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Gewährung des Zuschusses ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 73 VERFAHRENSABSCHLUSS, BEGRÜNDUNG DER ENTSCHEIDUNG, ZUSTELLUNG (1) Entscheidungen der Regulierungsbehörde sind zu begründen und mit einer Belehrung über das zulässige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES ZUGANGS ZU INFORMATIONEN DES BUNDES (INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ - IFG) § 7 ANTRAG UND VERFAHREN (1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE TÄTIGKEIT EUROPÄISCHER RECHTSANWÄLTE IN DEUTSCHLAND (EURAG) § 16A ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN ANTRAG (1) Das Prüfungsamt bestätigt den Eingang des Antrags nach § 16 Absatz 1 innerhalb eines Monats. Innerhalb dieser Frist teilt es der antragstellenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER TECHNISCHE KONTROLLEN VON NUTZFAHRZEUGEN AUF DER STRAßE (TECHKONTROLLV) § 9 AUFGABEN DER NATIONALEN KONTAKTSTELLE; ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN (1) Das Bundesamt für Logistik und Mobilität nimmt die Aufgaben ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR STÄRKUNG EINER INTEGREN ALLFINANZAUFSICHT (BAFIN-INTEGRITÄTS-VERORDNUNG - BIV) § 8 ANZEIGEPFLICHTEN VON PRIVATEN FINANZGESCHÄFTEN (1) Beschäftigte sind verpflichtet, private Finanzgeschäfte in Kryptowerten im Anwendungsbereich der Verordnung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DEMONSTRATION DER DAUERHAFTEN SPEICHERUNG VON KOHLENDIOXID 1) (KOHLENDIOXID-SPEICHERUNGSGESETZ - KSPG) § 4 PLANFESTSTELLUNG FÜR KOHLENDIOXIDLEITUNGEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung von Kohlendioxidleitungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUSFÜHRUNG DER VERORDNUNG (EG) NR. 1221/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 25. NOVEMBER 2009 ÜBER DIE FREIWILLIGE TEILNAHME VON ORGANISATIONEN AN EINEM GEMEINSCHAFTSSYSTEM FÜR UMWELTMANAGEMENT UND UMWELTBETRIEBSPRÜFUNG UND ZUR ...