, umso höher die Genauigkeit.



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... der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren § 4 Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen § 5 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes § 6 Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen § 7 Anwendbarkeit der Abgabenordnung § 8 ...



... in der Fassung von Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d; 5. § 96b des Reichsknappschaftsgesetzes in der Fassung von Artikel 4 Nr. 3 Buchstabe d; 6. § 23c des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung von Artikel 5 Nr. 2; 7. Artikel 7 Nr. 2 und 3; 8. Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe f; 9. Artikel 12 Nr. 10, soweit ...



... vorzunehmen sind. § 61 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Bei Gefahr im Verzug sind die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) befugt, die Beschlagnahme und die Durchsuchung anzuordnen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...



... RECHTSSCHUTZ BEI ÜBERLANGEN GERICHTSVERFAHREN Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften dieses Gesetzes, die die Besetzung des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs in verwaltungsrechtlichen ...



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... des Satzes 1 Nummer 1 und 2 sind in der Regel erfüllt, wenn keiner der in § 51 Absatz 2 genannten Ausschlussgründe und keine entsprechend § 177 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu behandelnde Missachtung einer zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnung vorliegt. Ist kein Erziehungsberechtigter ...



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... VORSCHRIFTEN ÜBER DAS PRÄSIDIUM UND DIE GESCHÄFTSVERTEILUNG Für die Gerichte für Arbeitssachen gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes nach Maßgabe der folgenden Vorschriften entsprechend: 1. Bei einem Arbeitsgericht mit weniger als drei Richterplanstellen werden die ...



... 1 gestattet worden, Angaben zur Person nicht oder nur über eine frühere Identität zu machen, darf er sein Gesicht entgegen § 176 Absatz 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ganz oder teilweise verhüllen. (4) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Voraussetzungen der Absätze 2 oder 3 vorliegen ...