, umso höher die Genauigkeit.



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... - EBEWMG) § 3 BENANNTE NIEDERLASSUNGEN UND VERTRETER (ADRESSATEN) (1) Diensteanbieter mit einer oder mehreren Niederlassungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die eines oder mehrere der in § 2 Absatz 1 genannten Rechtsinstrumente anwenden ...



... GESETZ ZU DEM VERTRAG VOM 3. AUGUST 1990 ZUR VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG DER ERSTEN GESAMTDEUTSCHEN WAHL DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK SOWIE DEM ÄNDERUNGSVERTRAG VOM 20. AUGUST 1990 ART 1 ZUSTIMMUNG ZU DEN VERTRÄGEN Dem ...



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... GESETZ ZUR REGELUNG DES SCHULDENWESENS DES BUNDES (BUNDESSCHULDENWESENGESETZ - BSCHUWG) § 18 BESONDERE AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN (1) Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH darf im Rahmen der Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben und zum Schutz des Vermögens des Bundes und seiner ...



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