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Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 581 - 590 von 636 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 1 ImmoDarlSachkV - Einzelnorm



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der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter der Kreditinstitute müssen über die in § 18a Absatz 6 des Kreditwesengesetzes genannten angemessenen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die hierfür notwendige Sachkunde erfordert angemessene theoretische und ...
- § 20 SAG - Einzelnorm



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. Satz 1 gilt nicht für die Pflicht zur Erstellung eines Einzelsanierungsplans, wenn 1. das Institut potentiell systemrelevant im Sinne des § 12 des Kreditwesengesetzes ist, 2. das Institut nach Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer ...
- § 12 WpIG - Einzelnorm



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- oder Sicherungseinrichtung, 6. Wertpapier- oder Terminbörsen, 7. Zentralnotenbanken, 8. Betreiber von Systemen nach § 1 Absatz 16 des Kreditwesengesetzes, 9. die zuständigen Behörden und Stellen in anderen Vertragsstaaten sowie in Drittstaaten, mit denen die Bundesanstalt im Rahmen von Aufsichtskollegien ...
- Eingangsformel InstitutsVergV - Einzelnorm



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AN VERGÜTUNGSSYSTEME VON INSTITUTEN 1 (INSTITUTSVERGÜTUNGSVERORDNUNG - INSTITUTSVERGV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 25a Absatz 6 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 48 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) in das Kreditwesengesetz eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium ...
- § 13 KAGB - Einzelnorm



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die bei der anderen Stelle jeweils gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren abgerufen werden dürfen. Im Übrigen gilt § 7 Absatz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes entsprechend. Fußnote (+++ § 13: Zur Anwendung vgl. § 5 Abs. 5a u. § 353 Abs. 5 +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * ...
- § 50 EinSiG - Einzelnorm



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untersagen. (3) Der Bundesanstalt stehen gegenüber den Einlagensicherungssystemen die Auskunfts- und Prüfungsrechte nach § 44 Absatz 1, 4 und 5 des Kreditwesengesetzes zu. (4) Sofern die Bundesanstalt Kenntnis von Umständen bei einem CRR-Kreditinstitut erlangt, welche voraussichtlich den Eintritt eines ...
- § 6 WoImmoDarlRV - Einzelnorm



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auf die Gesamtfinanzierung nach Absatz 1 Nummer 2 die Angaben des Darlehensnehmers oder Auskünfte anderer Stellen verwenden. § 18a Absatz 3 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend. Hierbei bleiben solche Fremdfinanzierungen Dritter unberücksichtigt, die Bestandteil einer sozialen Wohnraumförderung ...
- Inhaltsübersicht InstitutsVergV - Einzelnorm



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und der Vergütungssysteme § 6 Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes § 7 Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile ...
- § 6 FinaRisikoV - Einzelnorm



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, deren Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe oder gemischte Finanzholding-Gruppe kein CRR-Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes angehört, haben abweichend von Absatz 1 die folgenden Finanzinformationen auf zusammengefasster Basis einzureichen und hierfür die folgenden ...
- § 22 SAG - Einzelnorm



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, finden die Regelungen der §§ 22 bis 35 keine Anwendung. Die Befugnis der Aufsichtsbehörde gemäß § 46 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Kreditwesengesetzes bleibt für Zahlungen, die weder auf der Grundlage einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung nach Absatz 1 erfolgen ...
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