, umso höher die Genauigkeit.



... § 5 Verhältnis zu anderen Leistungen § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende § 6a Zugelassene kommunale Träger § 6b Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger § 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft § ...



... . Wahl, Amtszeit und Zusammensetzung der Personalvertretungen und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, 3. Zuständigkeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Personalvertretungen und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, 4. Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Einigungsstelle oder Aufhebung ...



... Personen an der Prüfung teilnehmen sollen. Bis zur Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn bleiben die Beamtinnen und Beamten in ihrer bisherigen Rechtsstellung. (3) Soweit Beamtinnen oder Beamte während ihrer bisherigen Tätigkeit schon hinreichende Kenntnisse erworben haben, wie sie für die neue ...



...



... . § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt sinngemäß. Bis zur Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn bleiben die Beamtinnen und Beamten in ihrer bisherigen Rechtsstellung. (3) Soweit Beamtinnen oder Beamte während ihrer bisherigen Tätigkeit schon hinreichende Kenntnisse erworben haben, wie sie für die neue Laufbahn ...



... nach Artikel 3 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut ...



... 4 which are issued to displaced foreigners pursuant to the Act on the Legal Status of Displaced Foreigners in the Federal Territory (Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet) may be issued with a period of validity of up to 10 years. (2) In addition to the name of the issuing ...



... 1. ihr Amt oder ihren Arbeitsplatz aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen verloren haben und noch nicht entsprechend ihrer früheren Rechtsstellung wiederverwendet worden sind oder 2. vor Inkrafttreten des in Absatz 1 bezeichneten Gesetzes das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben ...



... 6 SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN Die Tätigkeit bei der Gesellschaft privaten Rechts im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes lässt die Rechtsstellung von schwerbehinderten Menschen bei der Anwendung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr ...



... kraft Gesetzes § 25 Voraussetzung § 26 Umfang der Mitbestimmung § 27 Sitzverteilung § 28 Abberufung und Anfechtung § 29 Rechtsstellung; Innere Ordnung § 30 Tendenzunternehmen Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften § 31 Weitergeltung von Regelungen zur Mitbestimmung § 32 ...