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Trefferliste für 'versicherungsaufsichtsgesetzes'
Dokument 581 - 590 von 807 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- Inhaltsübersicht EinSiG - Einzelnorm



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Einlagensicherungssysteme ohne Anerkennung § 61 Anforderungen an nicht anerkannte Systeme Teil 5 Schlussvorschriften § 62 Nichtanwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes § 63 Übergangsregelung * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 30i BetrAVG - Einzelnorm



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Diskontierung der einzelnen Jahresraten mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung um ein Drittel erhöhten Rechnungszinsfuß nach der nach § 235 Nummer 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung, wobei nur volle Monate berücksichtigt werden. (3) Der abgezinste Gesamtbetrag ist gemäß Absatz ...
- § 2 VermAnlG - Einzelnorm



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erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird, 2. Vermögensanlagen, die von Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds im Sinne der §§ 1 und 236 des Versicherungsaufsichtsgesetzes emittiert werden, 3. Angebote, bei denen a) von derselben Vermögensanlage im Sinne von § 1 Absatz 2 nicht mehr als 20 Anteile ...
- § 4 KStDV 1994 - Einzelnorm



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-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 1994 (KSTDV 1994) § 4 KLEINERE VERSICHERUNGSVEREINE Kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn 1. ihre Beitragseinnahmen im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre ...
- § 17 PFAV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG BETREFFEND DIE AUFSICHT ÜBER PENSIONSFONDS UND ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG REINER BEITRAGSZUSAGEN IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG (PENSIONSFONDS-AUFSICHTSVERORDNUNG - PFAV) § 17 ANLAGEFORMEN (1) Das Sicherungsvermögen darf angelegt werden in
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- § 20 PrüfV - Einzelnorm



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-Rechnung, 6. der Abbildung der gegenseitigen Abhängigkeit von Überschussbeteiligung und Neugeschäft, 7. der Bestimmung des in § 93 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes beschriebenen Eigenmittelbestandteils und 8. der Verfahren zur Berechnung der Risikomarge. (2) Die Berichterstattung nach Absatz ...
- § 74c GVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 74C (1) Für Straftaten 1. nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Halbleiterschutzgesetz, dem Sortenschutzgesetz, dem Markengesetz, dem Designgesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren
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- Anlage 1 SokaSiG2 - Einzelnorm



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besteht eine Zusatzversorgungskasse (nachfolgend zvk genannt) in der Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes. § 3 Versicherungsnehmer und Zweck der Zusatzversorgungskasse 1. Versicherungsnehmer sind die Mitglieder der zvk. 2. Die zvk gewährt ergänzend ...
- § 9 SichLVFinV - Einzelnorm



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, sobald die Aufsichtsbehörde festgestellt hat, dass die Sanierung des Bestandes abgeschlossen ist. Der Kapitaleinsatz des nach § 222 Absatz 7 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ausgeschiedenen Mitglieds wird hierbei nicht berücksichtigt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- Anlage 2 SokaSiG2 - Einzelnorm



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besteht eine Zusatzversorgungskasse (nachfolgend zvk genannt) in der Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes. § 3 Versicherungsnehmer und Zweck der Zusatzversorgungskasse 1. Versicherungsnehmer sind die Mitglieder der zvk. 2. Die zvk gewährt ergänzend ...
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