Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'aufbewahrung'

Dokument 51 - 60 von 764 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 257 HGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 257 AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN AUFBEWAHRUNGSFRISTEN (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren: 1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 ...
§ 22 WODrittelbG - Einzelnorm****
... WAHL DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER DER ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 22 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN, BEKANNTMACHUNG DES UNTERNEHMENS (1) Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt ...
§ 13 HAGDV 1 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE RECHTSVERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES HEIMARBEITSGESETZES § 13 AUFBEWAHRUNG VON ENTGELTBELEGEN (1) Abgeschlossene Entgeltbelege sind bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Jahr der letzten Eintragung folgt, von den in Heimarbeit Beschäftigten ...
§ 87 2. WOMitbestG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (2. WOMITBESTG) § 87 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Der Unternehmenswahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer ...
§ 16 SchwbVWO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN (SCHWBVWO) § 16 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Wahlunterlagen, insbesondere die Niederschriften, Bekanntmachungen und Stimmzettel, werden von der Schwerbehindertenvertretung mindestens bis zur Beendigung ...
§ 49 UERV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ZUR ANRECHNUNG VON UPSTREAM-EMISSIONSMINDERUNGEN AUF DIE TREIBHAUSGASQUOTE 1, 2 (UPSTREAM-EMISSIONSMINDERUNGS-VERORDNUNG - UERV) § 49 AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN, UMGANG MIT INFORMATIONEN (1) Projektträger müssen alle Unterlagen und Daten der Überwachung, auf deren Basis ein Verifizierungsbericht ...
§ 56 WOS - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG SEESCHIFFFAHRT - WOS) § 56 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Der Seebetriebsrat hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 29e SG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 29E AUFBEWAHRUNG VON PERSONALAKTEN (1) Die Personalakte ist, sofern nicht besondere Aufbewahrungsfristen gesetzlich festgelegt sind, aufzubewahren 1. bei früheren Berufssoldaten bis zum ...
§ 23 SGleibWV - Einzelnorm****
... UND IHRER STELLVERTRETERINNEN DURCH SOLDATINNEN DER BUNDESWEHR (GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN-WAHLVERORDNUNG SOLDATINNEN - SGLEIBWV) § 23 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Dienststelle bewahrt die Wahlunterlagen, insbesondere die Niederschriften, Bekanntmachungen und Stimmzettel, bis zum Ablauf der ...
§ 9 SchuVAbdrV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DEN BEZUG VON ABDRUCKEN AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS (SCHULDNERVERZEICHNISABDRUCKVERORDNUNG - SCHUVABDRV) § 9 ERTEILUNG UND AUFBEWAHRUNG VON ABDRUCKEN (1) Abdrucke gemäß § 882g Absatz 1 der Zivilprozessordnung werden grundsätzlich in elektronischer Form übermittelt. Es gelten die Datenübermittlungsregeln ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 next

neue Volltext-Suche