Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'aufbewahrung'

Dokument 51 - 60 von 767 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 WPapBerBeendV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ZEITPUNKT DER BEENDIGUNG DER AUFBEWAHRUNGSFRIST FÜR UNTERLAGEN ÜBER DIE WERTPAPIERBEREINIGUNG § 1 ENDE DER AUFBEWAHRUNG Die Anmeldestellen, Prüfstellen und Wertpapiersammelbanken haben ihre Unterlagen über die Wertpapierbereinigung bis zum 31. Dezember 2005 aufzubewahren ...
§ 18 EPSPV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM PRÜFSACHVERSTÄNDIGEN IM EISENBAHNBEREICH (EISENBAHN-PRÜFSACHVERSTÄNDIGEN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - EPSPV) § 18 AUFBEWAHRUNG DER PRÜFUNGSUNTERLAGEN Die Prüfungsunterlagen sind nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zehn Jahre aufzubewahren und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ...
§ 24 GleibWV - Einzelnorm****
... DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN UND IHRER STELLVERTRETERINNEN IN DIENSTSTELLEN DES BUNDES (GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTENWAHLVERORDNUNG - GLEIBWV) § 24 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Dienststelle bewahrt die Wahlunterlagen, insbesondere die Niederschriften, Bekanntmachungen und Stimmzettel, mindestens ...
§ 17 WOSprAuG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPRECHERAUSSCHUßGESETZES (WAHLORDNUNG ZUM SPRECHERAUSSCHUßGESETZ - WOSPRAUG) § 17 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Der Sprecherausschuß hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 66 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 66 AUFBEWAHRUNG VON DOKUMENTEN Die mit einer Anmeldung eingereichten Dokumente werden vom Amtsgericht aufbewahrt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 97 StrlSchV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ VOR DER SCHÄDLICHEN WIRKUNG IONISIERENDER STRAHLUNG (STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG - STRLSCHV) § 97 AUFBEWAHRUNG UND BEREITHALTEN VON UNTERLAGEN (1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass bei genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten nach § 12 Absatz ...
§ 22 WpPG - Einzelnorm****
... VON WERTPAPIEREN ZUM HANDEL AN EINEM ORGANISIERTEN MARKT ZU VERÖFFENTLICHEN IST (WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ - WPPG) § 22 ELEKTRONISCHE EINREICHUNG, AUFBEWAHRUNG (1) Der Prospekt einschließlich der Übersetzung der Zusammenfassung sowie Nachträge sind der Bundesanstalt ausschließlich elektronisch über das ...
§ 21 AtAV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRINGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE ODER ABGEBRANNTER BRENNELEMENTE *) (ATOMRECHTLICHE ABFALLVERBRINGUNGSVERORDNUNG - ATAV) § 21 AUFBEWAHRUNG DER EINHEITLICHEN BEGLEITSCHEINE NACH ABSCHLUSS DES VERFAHRENS (1) Nach Abschluss des Genehmigungs- und Zustimmungsverfahrens behält das Bundesamt ...
§ 9 EAPatV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG BEI DEM DEUTSCHEN PATENT- UND MARKENAMT, DEM PATENTGERICHT UND DEM BUNDESGERICHTSHOF (EAPATV) § 9 AUFBEWAHRUNG Aktenbestandteile in elektronischer Form sind ebenso lange aufzubewahren wie Aktenbestandteile in Papierform. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 27 FuttMV 1981 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FUTTERMITTELVERORDNUNG § 27 LAGERUNG UND AUFBEWAHRUNG EINER ZURÜCKGELASSENEN ENDPROBE Wird eine im Rahmen der amtlichen Überwachung gebildete Endprobe eines Futtermittels bei demjenigen zurückgelassen, der nicht der Hersteller des beprobten Futtermittels ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 next

neue Volltext-Suche