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Trefferliste für 'eintragung'

Dokument 51 - 60 von 2402 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 8 KGSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON KULTURGUT (KULTURGUTSCHUTZGESETZ - KGSG) § 8 NACHTRÄGLICHE EINTRAGUNG (1) Ist Kulturgut unter Verstoß gegen § 24 ausgeführt worden, so kann es von der zuständigen obersten Landesbehörde auch nach der Ausfuhr in ein Verzeichnis national ...
§ 55 BZRG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS ZENTRALREGISTER UND DAS ERZIEHUNGSREGISTER (BUNDESZENTRALREGISTERGESETZ - BZRG) § 55 VERFAHREN BEI DER EINTRAGUNG (1) Die Registerbehörde trägt eine Verurteilung, die nicht durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangen ist, ein, wenn ihr die ...
§ 188 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 188 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DER DURCHFÜHRUNG (1) Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Für die Anmeldung gelten sinngemäß ...
§ 210 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 210 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DES BESCHLUSSES (1) Der Anmeldung des Beschlusses zur Eintragung in das Handelsregister ist die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte Bilanz mit Bestätigungsvermerk, im Fall des § 209 Abs. 2 bis 6 außerdem die ...
§ 263 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 263 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DER AUFLÖSUNG Der Vorstand hat die Auflösung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung und der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ...
§ 327e AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 327E EINTRAGUNG DES ÜBERTRAGUNGSBESCHLUSSES (1) Der Vorstand hat den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung sind die Niederschrift des Übertragungsbeschlusses und seine Anlagen in Ausfertigung ...
§ 16 BWO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESWAHLORDNUNG (BWO) § 16 EINTRAGUNG DER WAHLBERECHTIGTEN IN DAS WÄHLERVERZEICHNIS (1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für ...
§ 82 NeuGlV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES GESETZES NACH ARTIKEL 29 ABS. 6 DES GRUNDGESETZES (NEUGLIEDERUNGSDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - NEUGLV) § 82 EINTRAGUNG IN SONDEREINTRAGUNGSBEZIRKEN (1) Zur Eintragung in Sondereintragungsbezirken (§ 58 Abs. 1) wird jeder in der Einrichtung anwesende Eintragungsberechtigte ...
§ 83 NeuGlV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES GESETZES NACH ARTIKEL 29 ABS. 6 DES GRUNDGESETZES (NEUGLIEDERUNGSDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - NEUGLV) § 83 EINTRAGUNG IN GESPERRTEN WOHNSTÄTTEN (1) Zur Eintragung in gesperrten Wohnstätten sind deren Bewohner zugelassen, die einen Eintragungsschein haben. (2) Die Gemeindebehörde ...
§ 76a StBerG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STEUERBERATUNGSGESETZ (STBERG) § 76A EINTRAGUNG IN DAS BERUFSREGISTER (1) In das Berufsregister sind einzutragen: 1. für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die in dem Bezirk der zuständigen Steuerberaterkammer (Registerbezirk) bestellt werden oder ...
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