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Trefferliste für 'frauen'
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- § 30 KitaFinHG - Einzelnorm



... FÜR KINDER § 30 QUALIFIZIERTES MONITORING; BERICHTSPFLICHTEN; ABSCHLUSSBERICHT (1) Die Länder berichten dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Stichtag 31. Dezember 2020 über die im Land getroffenen Regelungen zur Durchführung des Verfahrens und Verwendung der Finanzhilfen ...
- Eingangsformel BMFSFJBAFzAZustAnO - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG BEAMTEN- UND HAUSHALTSRECHTLICHER ZUSTÄNDIGKEITEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND AUF DAS BUNDESAMT FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHE AUFGABEN (BMFSFJBAFZAZUSTANO) EINGANGSFORMEL Nach – Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 ...
- Inhaltsübersicht BGleiG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) INHALTSÜBERSICHT Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziele des Gesetzes § 2 Geltungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen
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- § 30 MuSchG - Einzelnorm



... , IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 30 AUSSCHUSS FÜR MUTTERSCHUTZ (1) Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird ein Ausschuss für Mutterschutz gebildet, in dem geeignete Personen vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen ...
- § 4 BGleiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 4 ALLGEMEINE PFLICHTEN (1) Die Beschäftigten, insbesondere solche in den Führungspositionen, sowie die
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- § 8 BGleiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 8 AUSWAHLENTSCHEIDUNGEN BEI EINSTELLUNG, BERUFLICHEM AUFSTIEG UND DER VERGABE VON AUSBILDUNGSPLÄTZEN
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- Gesetze im Internet - Gesetze / Verordnungen - Teilliste



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- § 12 BMFSFJBAFzAZustAnO - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG BEAMTEN- UND HAUSHALTSRECHTLICHER ZUSTÄNDIGKEITEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND AUF DAS BUNDESAMT FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHE AUFGABEN (BMFSFJBAFZAZUSTANO) § 12 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt ...
- § 1 EntgTranspG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 1 ZIEL DES GESETZES Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit
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- Schlussformel BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003 - Einzelnorm



... UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND SCHLUSSFORMEL Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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