, umso höher die Genauigkeit.



... VERORDNUNG ÜBER DIE FESTSETZUNG DER LÄNDERSCHLÜSSELZAHLEN UND DIE ERMITTLUNG DER SCHLÜSSELZAHLEN FÜR DIE AUFTEILUNG DES GEMEINDEANTEILS AN DER UMSATZSTEUER NACH § 5A DES GEMEINDEFINANZREFORMGESETZES FÜR DIE JAHRE 2024, 2025 UND 2026 (UMSATZSTEUERSCHLÜSSELZAHLENFESTSETZUNGSVERORDNUNG - USTSCHLFESTV) ...



... -Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen." cc) Absatz 3 wird gestrichen. b) § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt:"(1) Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird bis 31. Dezember 1994 vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 in einen West- und einen Ostanteil aufgeteilt. Der Westanteil ist unter den ...



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... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG DES UMSATZSTEUERGESETZES UND ANDERER RECHTSVORSCHRIFTEN AN DEN EG-BINNENMARKT (UMSATZSTEUER-BINNENMARKTGESETZ) ART 1 BIS 8 ---- * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG DES UMSATZSTEUERGESETZES UND ANDERER RECHTSVORSCHRIFTEN AN DEN EG-BINNENMARKT (UMSATZSTEUER-BINNENMARKTGESETZ) ART 9 ÜBERGANGSREGELUNG Auf Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen, die nach den in den Artikeln 5 bis 8 bezeichneten ...



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG DES UMSATZSTEUERGESETZES UND ANDERER RECHTSVORSCHRIFTEN AN DEN EG-BINNENMARKT (UMSATZSTEUER-BINNENMARKTGESETZ) ART 10 - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *



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